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Uhl: Aufblähen des Bundestags durch Ausgleichsmandate ist abzulehnen

Geschrieben am 03-07-2008

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Wahlprüfungsbeschwerden zum Bundestagswahlergebnis 2005 erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Hans-Peter Uhl
MdB:

Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten,
von denen 299 direkt gewählt werden und dieselbe Anzahl über die
Landeslisten der Parteien einzieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen verzerrenden Effekt in
Folge von Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt.

Eine denkbare Lösung wäre, die Überhangmandate durch zusätzliche
Ausgleichsmandate zu kompensieren. Doch dies wäre eine Aufblähung des
Bundestags und ist daher abzulehnen.

Stattdessen ist eine Neuregelung zu prüfen, die das Gericht selbst
als Möglichkeit genannt hat: Die Zahl der Überhangmandate kann durch
Wegfall von Listenmandaten derselben Partei ausgeglichen werden. Dazu
müsste auf Mandate anderer Landeslisten zurückgegriffen werden.

Die Aufgabe ist also, einen Wahlrechtsmodus zu finden, der diesen
Ausgleich mathematisch lösen kann und dem Verfassungsgrundsatz der
Stimmgewichtsgleichheit Rechnung trägt.

Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils wird sich herausstellen, ob
die Neuregelung noch vor der nächsten Bundestagswahl wirksam werden
kann. Bei dieser Gelegenheit könnte auch geprüft werden, ob sich eine
parteiübergreifende Mehrheit findet für eine Verlängerung der
Legislaturperiode auf fünf Jahre.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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