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Bleser/Heinen/Klöckner: Koalitionsentwurf zur Verbraucherinformation hält Kritik von Experten und Verbänden stand

Geschrieben am 29-05-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen
Bundestag zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB,
die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen
MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die vorgetragenen Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf der
Koalition haben den Weg zur Sachlichkeit zurückgefunden. Einige
Verbände hatten zuvor schlichtweg falsche Darstellungen im
Zusammenhang mit dem VIG veröffentlicht. Beispielsweise in die
Diskussion um die Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
Verstöße gegen das Eichgesetz und die aktive Informationspflicht der
Behörden ist nun Klärung gebracht.

Ebenfalls wurde dem Koalitionsentwurf bestätigt, dass nicht nur
die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden,
sondern auch dem mehrfach betonten Anliegen des
Bundesverfassungsgerichts nach einer Aufklärungspflicht der Behörden
in Krisen im Agrar- und Lebensmittelbereich Rechnung getragen ist.

Gleichzeitig warnten die Experten auch vor einer überzogenen
Erwartung an das Verbraucherinformationsgesetz bei der Vermeidung von
Lebensmittelskandalen, insbesondere wenn es sich um kriminell
motivierte Verstöße handelt. Diese Einschätzung ist elementarer
Bestandteil der Politik der Union, die in diesem Zusammenhang auf ein
System aus Verbraucherinformation mit aktiver Mithilfe der Behörden
sowie auf die Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sowohl im
öffentlichen als auch im privaten Bereich setzt. Nur so kann ein
effektiver Schutz der Verbraucher gewährleistet werden.

Grundsätzlich zeigen die verschiedenen Stellungnahmen der
Vertreter von Verbraucher- und Wirtschaftsseite, dass der vorliegende
Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum transparenten
Markt ist, an dem der mündige Verbraucher Zugang zu den Informationen
hat, die ihm eine bewusste Auswahl ermöglichen, ohne dass dabei
jedoch berechtigte Schutzinteressen der Unternehmen verletzt werden.
Gleichzeitig bietet das Gesetz den Unternehmen die Möglichkeit,
schwarze Schafe in der jeweiligen Branche auszugrenzen und sich über
die Qualitätsproduktion Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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