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Neues Deutschland: zur Gleichstellungsrichtlinie der EU-Kommission

Geschrieben am 02-07-2008

Berlin (ots) - Es klingt gut, was die EU-Kommission gestern
präsentiert hat. Behinderte, Ältere, Homosexuelle sollen nicht mehr
diskriminiert werden - auf dem Arbeitsmarkt ebenso wenig wie beim
Anmieten einer Wohnung oder dem Abschluss einer Versicherung. Dass
deutsche Bundesregierung und Arbeitgeber gegen die neue Richtlinie
Sturm laufen, macht den Vorstoß noch sympathischer. Die deutsche
Wirtschaft, die sonst immer nach europäischen Regelungen für
Marktöffnung und »freien Wettbewerb« ruft, fühlt sich nun von dem
»potenzierten Unsinn« aus Brüssel gegängelt und hält die Folgekosten
für zu hoch. Dabei war selbst die bestehende
Antidiskriminierungsrichtlinie in Deutschland nur halbherzig
umgesetzt worden und hatte Berlin eine EU-Klage eingebracht.
Es wäre allerdings nicht die Europäische Kommission, wenn es bei den
wohlklingenden Vorschlägen keinen Haken gäbe: Sie sehen keine
Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung vor und enthalten
Sonderregelungen, beispielsweise für »Risikotarife« von
Versicherungen. Ausstiegsoptionen bei sozialpolitischen Vorgaben, im
EU-Sprachgebrauch unverfänglich opt-out genannt, sind gang und gäbe.
Allgemeingültige, handhabbare Regelungen sind damit nicht mehr als
eine vorgegaukelte Illusion.
 Zu verteufeln braucht man die Richtlinie deshalb nicht. Aber
verlangen muss man von Brüssel weit mehr - und zwar eine umfassende
Sozialpolitik für alle »europäischen Bürger« mit einklagbaren
Rechten.

Originaltext: Neues Deutschland
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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