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Geiz ist nicht geil ! Auch Saturn muss Energieverbrauch von "weißer Ware" korrekt kennzeichnen

Geschrieben am 24-05-2006

Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin gibt der Deutschen
Umwelthilfe auch im Rechtsstreit gegen eine Filiale der
Elektrogerätekette Saturn Recht - Im März war bereits eine
Verkaufsstelle der Metro-Tochter Media Markt wegen Verstößen gegen
die korrekte Energieverbrauchskennzeichnung verurteilt worden

Berlin, 24. Mai 2006: Zwei Monate, nachdem das Landgericht Berlin
bereits den Media Markt in Berlin-Neukölln wegen einer fehlerhaften
Verbrauchskennzeichnung verurteilte, bescheinigte nun eine andere
Kammer des Landgerichts einer Filiale der ebenfalls zum Metro-Konzern
gehörenden Elektrogerätekette Saturn am Berliner Alexanderplatz
rechtswidriges Verhalten bei der Energieverbrauchskennzeichnung von
so genannter "Weißer Ware". Beide Schwesterunternehmen haben demnach
gegen ihre Informationspflicht zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH) bestätigte das Landgericht Berlin (Az: 96 O 259/05) im Fall der
Saturn-Filiale am gestrigen Dienstag (23. Mai). Mit dem Urteil wird
nach einer zweiten Musterklage der DUH zunächst die betroffene
Saturn-Verkaufsstelle in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße
Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Backöfen etc.)
korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend
der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen.
Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das gestern ergangene
Urteil faktisch aber bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis
von Elektrohaushaltsgeräten.

"Das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt die
Überzeugung der DUH, dass Geiz bei der Verbraucherinformation eben
nicht geil ist und auch den Markt dominierende Konzerne Gesetze
einhalten müssen ", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch das Urteil. "Wir hoffen, dass die neuerliche
Gerichtsentscheidung nun endlich auch in der Metro-Zentrale zur
Kenntnis genommen wird. Wir fordern die Elektroketten Metro und
Saturn auf, zukünftig die vorgeschriebenen Informationen über den
Energieverbrauch von Haushaltsgeräten korrekt anzugeben und auf den
Verkauf von Stromfressern zu verzichten."

Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in
Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die
Einsparpotenziale in diesem Gerätesektor sind nach übereinstimmender
Meinung der Experten noch enorm. Die Verbraucher müssen aber über
konkrete Einsparmöglichkeiten informiert werden, um sich entsprechend
entscheiden zu können. Sie müssen wissen, dass nur ein auf Grund
geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank auf Dauer
tatsächlich günstig kühlt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert
angesichts kräftig gestiegener Energiepreise und der erkennbar immer
dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung schon seit langem die Abkehr
von den heute dominierenden Werbestrategien und verlangt über die
korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine
offensive Werbung für besonders effiziente Geräte.

"Das aggressive Preismarketing wird angesichts des sich
zuspitzenden Treibhauseffekts von Monat zu Monat unverantwortlicher.
Wir brauchen dringend die Wende hin zu einem Qualitätsmarketing, das
im Zeichen des Klimawandels automatisch bei energieintelligenten
Produkten landet", so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und
Recht bei der DUH. Marktschreier, die den Verbrauchern ihre
vermeintlich billigen Produkte unabhängig von Lebensdauer und
Energieverbrauch unterjubeln, seien schon jetzt nur scheinbar modern.
"Weil die Strompreise tendenziell weiter steigen, werden die Menschen
schnell lernen zwischen Energiepreisen und Energiekosten zu
unterscheiden. Wer heute etwas mehr für ein energieeffizientes Gerät
ausgibt, schont das Weltklima und über die Jahre auch sein
Portemonnaie", so Ziehm.

Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten
DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben der Energieeffizienzklassen und
Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die
Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber
Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als
die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten,
entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die
DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang
Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt
entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen
Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und
änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht
widersprachen sie gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht
Berlin hat nun zum zweiten Mal entschieden, dass die ursprüngliche
Kennzeichnungspraxis rechtswidrig war.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19,
Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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