Geiz ist nicht geil ! Auch Saturn muss Energieverbrauch von "weißer Ware" korrekt kennzeichnen
Geschrieben am 24-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin gibt der Deutschen  Umwelthilfe auch im Rechtsstreit  gegen eine Filiale der  Elektrogerätekette Saturn Recht - Im März war bereits eine  Verkaufsstelle der Metro-Tochter Media Markt wegen Verstößen gegen  die korrekte Energieverbrauchskennzeichnung verurteilt worden
     Berlin, 24. Mai 2006: Zwei Monate, nachdem das Landgericht Berlin  bereits den Media Markt in Berlin-Neukölln wegen einer fehlerhaften  Verbrauchskennzeichnung verurteilte, bescheinigte nun eine andere  Kammer des Landgerichts einer Filiale der ebenfalls zum Metro-Konzern gehörenden Elektrogerätekette Saturn am Berliner Alexanderplatz  rechtswidriges Verhalten bei der Energieverbrauchskennzeichnung von  so genannter "Weißer Ware". Beide Schwesterunternehmen haben demnach  gegen ihre Informationspflicht zum Schutz der Verbraucherinnen und  Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bestätigte das Landgericht Berlin (Az: 96 O 259/05) im Fall der Saturn-Filiale am gestrigen Dienstag (23. Mai). Mit dem Urteil wird  nach einer zweiten Musterklage der DUH zunächst die betroffene  Saturn-Verkaufsstelle in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Backöfen etc.)  korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend  der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen. Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das gestern ergangene  Urteil faktisch aber bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis  von Elektrohaushaltsgeräten.
     "Das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt die  Überzeugung der DUH, dass Geiz bei der Verbraucherinformation eben  nicht geil ist und auch den Markt dominierende Konzerne Gesetze  einhalten müssen ", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen  Resch das Urteil. "Wir hoffen, dass die neuerliche  Gerichtsentscheidung nun endlich auch in der Metro-Zentrale zur  Kenntnis genommen wird. Wir fordern die Elektroketten Metro und  Saturn auf, zukünftig die vorgeschriebenen Informationen über den  Energieverbrauch von Haushaltsgeräten korrekt anzugeben und auf den  Verkauf von Stromfressern zu verzichten."
     Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in  Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die  Einsparpotenziale in diesem Gerätesektor sind nach übereinstimmender  Meinung der Experten noch enorm. Die Verbraucher müssen aber über  konkrete Einsparmöglichkeiten informiert werden, um sich entsprechend entscheiden zu können. Sie müssen wissen, dass nur ein auf Grund  geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank auf Dauer  tatsächlich günstig kühlt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert  angesichts kräftig gestiegener Energiepreise und der erkennbar immer  dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung schon seit langem die Abkehr von den heute dominierenden Werbestrategien und verlangt über die  korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine  offensive Werbung für besonders effiziente Geräte.
     "Das aggressive Preismarketing wird angesichts des sich  zuspitzenden Treibhauseffekts von Monat zu Monat unverantwortlicher.  Wir brauchen dringend die Wende hin zu einem Qualitätsmarketing, das  im Zeichen des Klimawandels automatisch bei energieintelligenten  Produkten landet", so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und  Recht bei der DUH. Marktschreier, die den Verbrauchern ihre  vermeintlich billigen Produkte unabhängig von Lebensdauer und  Energieverbrauch unterjubeln, seien schon jetzt nur scheinbar modern. "Weil die Strompreise tendenziell weiter steigen, werden die Menschen schnell lernen zwischen Energiepreisen und Energiekosten zu  unterscheiden. Wer heute etwas mehr für ein energieeffizientes Gerät  ausgibt, schont das Weltklima und über die Jahre auch sein  Portemonnaie", so Ziehm.
     Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten  DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich  vorgeschriebenen Angaben der Energieeffizienzklassen und  Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als  die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten,  entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die  DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang  Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt  entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen  Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und  änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht  widersprachen sie gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun zum zweiten Mal entschieden, dass die ursprüngliche  Kennzeichnungspraxis rechtswidrig war.
  Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
  Für Rückfragen:
  Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher  Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19,  Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178  Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
  Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178  Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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