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CSU-Landesgruppe / Mayer: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erschlichenen Einbürgerungen zu begrüßen

Geschrieben am 24-05-2006

Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach eine durch Täuschung erlangte
Einbürgerung wieder rückgängig gemacht werden kann, erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird mit
begrüßenswerter Deutlichkeit herausgestellt, dass
Einbürgerungsbewerber nicht damit rechnen können, die durch bewusste
Falschangaben im Einbürgerungsverfahren erlangte deutsche
Staatsbürgerschaft behalten zu können. Es ist eine richtige
Entscheidung, dass unser Grundgesetz die Entziehung der deutschen
Staatsangehörigkeit im Grundsatz verbietet. Das
Bundesverfassungsgericht hat jedoch deutlich gemacht, dass dieses
grundsätzliche Verbot aufgrund der Erfahrungen mit der
nationalsozialistischen Ausbürgerungspolitik Eingang in das
Grundgesetz gefunden hat, und dass vor diesem Hintergrund mit Blick
auf den Sinn und Zweck dieser Regelung derjenige nicht schutzwürdig
ist, der seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschleicht.
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Die Einbürgerung in Deutschland
soll für diejenigen Menschen, die zu uns kommen und sich in unserem
Land integrieren als Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses
möglich sein. Es ist ein richtiges Signal, wenn demgegenüber solchen
Personen, die sich die deutsche Staatsbürgerschaft mit unlauteren
Mitteln erschleichen wollen, dieser Weg versperrt wird. Wer den Staat
in dieser entscheidenden Frage hintergeht, darf nicht mit dem
besonderen Schutzstatus belohnt werden, den die Staatsbürgerschaft
ebendieses Staates verleiht. Die Loyalität zwischen dem Staat und
seinem Bürger kann keine Einbahnstraße sein.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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