Elektrogesetz: Deutsche Umwelthilfe fordert von Ländern mehr Engagement im
Geschrieben am 24-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Bei der Elektro-Altgeräteverwertung drohen  Qualitätseinbußen, wenn die Bundesländer ihre Überwachungsfunktion  nicht ausreichend wahrnehmen - Probleme insbesondere bei Bildschirmen und Kühlschränken. 24.05.06: Zwei Monate nach Inkrafttreten des Elektro- und  Elektronikgesetzes (ElektroG), das eine Wiederverwendung oder  hochwertige Verwertung von Elektroaltgeräten befördern soll,  geschieht in einigen Problemsektoren erkennbar das Gegenteil. Darauf  hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in gleich lautenden  Schreiben an alle Länderumweltminister bzw. -senatoren hingewiesen.  Die Länder sind für die Überwachung der im Gesetz geforderten  sachgerechten Verwertung zuständig. "Fotos rabiat abgekippter und zerbrochener Fernseher und  Computer-Bildschirme auf den Höfen von Verwertern sind keine gute  Werbung für das neue Gesetz ", mahnte DUH-Bundesgeschäftsführer  Jürgen Resch. "Für den dauerhaften Erfolg einer neuen Regelung ist es enorm wichtig, dass gerade in der Einführungsphase für jedermann  erkennbare Fortschritte erzielt werden". Auch beim  Kühlschrank-Recycling sei die Entsorgungsqualität seit der  Gesetzesänderung nach den Beobachtungen der DUH rückläufig. So werde  deutlich weniger des Kältemittels und Ozonkillers  FCKW aus den  Altgeräten entnommen als technisch möglich wäre. Die kontrollierte Entnahme des darüber hinaus klimaschädlichen  Stoffes ist vergleichsweise teuer. Während der Zentralverband  Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) den durchschnittlichen  Preis für das Recycling eines Kühlschrankes öffentlich mit etwa 15  Euro beziffert, sind die real gezahlten Preise nach Informationen der DUH häufig nicht einmal halb so hoch. "Die Hersteller müssen wissen,  dass ihre Verantwortung nicht mit dem Aushandeln der für sie  günstigsten Preise für die Entsorgung endet", so Eva Leonhardt,  Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. "Die derzeit  erzielbaren Marktpreise lassen befürchten, dass die in der  Vergangenheit vergleichsweise anspruchsvollen Verwertungsstandards in Deutschland weiter sinken. Umso mehr kommt es darauf an, dass die  Länder ihre Überwachungsfunktion beim Vollzug ernst nehmen und dafür  ausreichend Personal vorhalten." Anlässlich eines ersten Bilanzgesprächs über das neue ElektroG im  Bundesumweltministerium war in der vergangenen Woche klar geworden,  dass insbesondere bei der Bildschirmaufarbeitung  länderübergreifend  Handlungsbedarf besteht. Um die Qualitätsstandards in der Praxis zu  gewährleisten, kommt dem Monitoring und der regelmäßigen Überprüfung  der tatsächlichen Verwertung große Bedeutung zu. Das Elektro-Gesetz  schreibt in Paragraph11, Absatz 2 die Verwertung entsprechend dem  "Stand der Technik" vor. Wie dieser Anspruch im Einzelnen umgesetzt  werden soll, ist im Anhang des Gesetzes geregelt. "Leider zeigen alle Erfahrungen der Vergangenheit, dass Abfall immer  den Weg des geringsten Preises geht. Minderwertige  Entsorgungsangebote setzen sich deshalb regelmäßig gegen eine  hochwertige Behandlung durch, solange die Länder die Einhaltung der  gesetzlichen Standards nicht ausreichend kontrollieren. Das  beobachten wir zur Zeit vor allem bei der Entsorgung und Verwertung  von Kühlschränken und Bildschirmen", so Leonhardt. Der Aufbau des von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)  koordinierten, bundesweiten Rücknahme- und Entsorgungssystems ist  unter hohem Aufwand im Prinzip gelungen. Das ist nach Überzeugung der DUH ein Anfangserfolg. Doch sei mit dem Systemaufbau allein der Sinn  und Zweck des Elektrogesetzes noch nicht erfüllt.  DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Das Ziel des Gesetzes ist nicht,  nur die Rückgabe für den Verbraucher zu erleichtern und sich  ansonsten irgendwie durchzumogeln. Eine hochwertige Verwertung von  Elektro-Altgeräten ist sicherzustellen. Alle Beteiligten müssen sich  dieser Verantwortung stellen, auch die für den Vollzug zuständigen  Bundesländer, die das Gesetz schließlich mit verabschiedet haben."
  Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
  Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH)  Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0,  mobil 0171/3649170, Email: resch@duh.de Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt  4, 10178 Berlin Tel.: (030) 258 986-12, Fax.: (030) 258 986-19,  E-Mail: leonhardt@duh.de
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