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Bleser/Klöckner: Justizministerin stellt sich gegen die Fahrgäste

Geschrieben am 19-05-2008

Berlin (ots) - Zur heutigen Ankündigung von Bundesjustizministerin
Zypries bei der Entschädigungsfrage in Sachen Fahrgastrechten weiter
nur für eine 60-Minuten-Regelung einzutreten, erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB,
und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Julia Klöckner MdB:

Die erneute Ankündigung von Bundesjustizministerin Zypries, nicht
über die 60-Minuten Entschädigungsregelung hinauszugehen, ist der
falsche Weg. Statt die Deutsche Bahn zu schonen, sollten die
Verbraucherrechte gestärkt werden. Der Verbraucher tritt beim
Fahrkartenverkauf in Vorleistung für eine klar definierte Leistung.
Man kann nicht ernsthaft behaupten, dass eine Fahrt mit einer
Verspätung von 50 Minuten keine mangelhaft erbrachte Dienstleistung
ist. Schon ab 30 Minuten Verspätung auf nationalen Verbindungen
sollte der Fahrgast eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises
erhalten.

Anders als Ministerin Zypries behauptet, ist es für den Bahnkunden
sehr wohl ein Unterschied, ob man grenzüberschreitend zwischen
Warschau und Paris eine Stunde Verspätung hat, oder in Deutschland
bei einer anderthalbstündigen Fahrt von Berlin nach Hamburg. Deshalb
benötigt jedes Land auch nationalen Spielraum. Probleme müssen dort
geregelt werden, wo sie entstehen. Außerdem muss die komplette
Reisekette einbezogen werden, Nah- wie Fernverkehr.

Neben der gesamten Reisekette muss die Informationspolitik der
Bahn verbessert werden: Zum einen muss es eine gesetzlich
festgeschriebene Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und
Verbraucher geben, zum anderen sollte das Gesetz eine verpflichtende
Angabe der Beschwerdenummer etwa auf dem Ticket vorsehen. Auch über
die kostenintensiven Warteschleifen bei der telefonischen
Bahnauskunft muss geredet werden. Es kann nicht sein, dass der
Verbraucher für Musik und Bandansagen mehrere Euro zahlen muss, bevor
er in Kontakt mit leibhaftigen Auskunftspersonen kommt.

Die gesetzliche Regelung ist nicht nur für den Verbraucher
wichtig, auch für die Deutsche Bahn AG kann sie ein Ansporn sein, um
wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder
pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten
anders zu kalkulieren. Wenn die Deutsche Bahn pünktlich fährt, drohen
ihr weder bürokratische Mehrbelastungen noch finanzielle Mehrkosten.
Fahrgastrechte müssen so wirksam sein, dass sich Pünktlichkeit für
die Unternehmen auszahlt. Das Interesse der Bahn muss es sein,
zufriedene Kunden mit einem soliden und wettbewerbsfähigen Produkt zu
überzeugen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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