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DStGB-Modell: "Zentrum für Arbeit (ZfA)"

Geschrieben am 05-05-2008

Berlin (ots) - Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" - Effektive Hilfe
für Arbeitssuchende unter einem Dach - Dauerhafte Kooperation
zwischen Kommunen und Bundesagentur - Klare Verantwortungsstrukturen

Deutscher Städte- und Gemeindebund legt umfassendes
wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung
nach dem Sozialgesetzbuch II vor.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein
umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten
vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und
Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden
kann. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das
Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige
Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für
verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum
31.12.2010 bestimmt hat.

Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler
Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen
Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen:

- Ein einheitlicher Gesetzesvollzug durch die Bundesagentur allein
oder die Länder in eigener Verwaltung (Kommunalisierung der
Arbeitsverwaltung) führt zu nachhaltigen Eingriffen in die
Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern mit unabsehbaren Folgen
für die Verteilung der finanziellen Lasten.

- Die erhebliche Ausweitung des sog. Optionsmodells, wie vom
Deutschen Landkreistag gefordert, (69 zugelassene Kommunen erproben
die alleinverantwortliche Verwaltung des SGB II) ist als Dauerlösung
ungeeignet. Sie wäre eine Umgehung des Aufgabenübertragungsverbotes
nach Artikel 84 Absatz 1, Satz 7 GG und ist über Artikel 106 Absatz
8 GG nicht zu finanzieren. Also müssten wiederum die Länderhaushalte
einstehen (Konnexität), was zu erheblichen Verwerfungen im
Bund-Länder-Finanzausgleich führen würde. Fehlbedarfe bei den Kreisen
würden zudem ergänzend von den kreisangehörigen Gemeinden über die
Kreisumlage zu finanzieren sein.

- Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der
Bundesagentur angedachte "kooperative Jobcenter" ist noch nicht
abschließend entwickelt und hätte auf jeden Fall den Nachteil, dass
die Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand nicht vollständig
gewährleistet werden könnte. Es wäre wünschenswert, wenn dieser
Vorschlag als bald organisationsrechtlich präzisiert würde.

Das vom DStGB vorgeschlagene "Zentrum für Arbeit" (ZfA)" wäre nach
einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und
aus einer Hand zu organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit
(ZfA)" ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich
geschaffen werden.

Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung
der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen
Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung
im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende
Vorteile:

- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
- Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen
Bescheid.
- Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und
Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
- Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für
Personalbewirtschaftung.
- Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen
Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die
- Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die
Bundesagentur) einbringen.
- Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
- die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres
Personals.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
Dr. Gerd Landsberg und Prof. Dr. Albert von Mutius erklärten, "mit
dem Gutachten wollen wir einen neuen und umsetzbaren Vorschlag in die
politische Diskussion einbringen." Eine Kommunalisierung der
Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der DStGB nach wie vor ab. Der Bund
darf nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Im
Übrigen wäre das Kostenrisiko für die Kommunen nicht zu kalkulieren.
"Wir hoffen, dass das Gutachten zur Versachlichung der Debatte
beiträgt. Es zeigt einen Weg auf, wie Kommunen und Bundesagentur
diese wichtigste politische Aufgabe in Deutschland, nämlich die
weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit, effektiv angehen können.
Damit ist auch das Thema "Bundessozialamt" vom Tisch", sagte
Landsberg weiter. Zudem muss es darum gehen, den fast 60.000
Beschäftigen von Kommunen und Bund, die in den ARGEn eine engagierte
Aufbau- und Umsetzungsarbeit geleistet haben und leisten, endlich
eine Perspektive zu geben, wie es weitergeht.

"Und nicht zuletzt: Wir als Städte- und Gemeindebund wollen, dass
Kommunen, die dies wollen, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bund
in der Beschäftigungspolitik engagieren können. Das von uns heute
vorgestellte Modell bietet dafür auch den Vorteil, dass Kommunen und
Bund auf einer Augenhöhe miteinander auf öffentlich-rechtlicher
Grundlage kooperieren können und ein klarer Kostenrahmen aufgestellt
werden kann. Zudem ist es für uns unerlässliche Voraussetzung, dass
Kreise sich nur mit Zustimmung der betroffenen kreisangehörigen
Städte und Gemeinden entsprechend verpflichten dürften", so
Landsberg.

Zu der rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit des "Zentrums für
Arbeit (ZfA)" wies Prof. Dr. von Mutius darauf hin, es werde erstmals
eine Gesamtlösung vorgestellt, die in den engen Grenzen der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis in Einzelheiten die
organisatorischen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten
notwendiger Kooperation und Koordination aufzeige und näher
ausgestalte.

Landsberg und von Mutius äußersten die Erwartung, dass die Politik
diesen Vorschlag aufgreife und in enger Abstimmung mit den kommunalen
Spitzenverbänden die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorbereite.

Das Thesenpapier ist unter www.dstgb.de abrufbar.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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