Südwest Presse: Kommentar zum BND-Bericht
Geschrieben am 19-05-2006 |   
 
    Ulm (ots) - Es gibt offenbar zwei Gruppen von Journalisten, die im Schäfer-Bericht über die illegale Zusammenarbeit dem  Bundesnachrichtendienst (BND) auftauchen. Da gibt es jene  Sumpfblüten, welche in ihrer Nähe zum Auslandsgeheimdienst auch die  journalistische Distanz verloren und sich dazu hergegeben haben,  selbst zu Spitzeln zu werden. Und es gibt jene Kollegen, die vom BND  überwacht wurden, ohne davon zu wissen. Hinzu kommen offenbar Details der Überwachung, die tief in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen reichen. Diese Fußangeln hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wohl  nicht bedacht, als es beschloss, den Schäfer-Bericht zu  veröffentlichen. Und es gibt Journalisten, die sich dagegen wehren,  nicht nur unschuldige Opfer der BND-Überwachung geworden zu sein,  sondern nun auch Details aus ihrem Privatleben in der Zeitung lesen  zu müssen. Dabei gibt es ein Vorbild, nach dem man aus der Zwickmühle zwischen  Aufklärungsinteresse und Schutz der Privatsphäre herauskommen könnte. Es ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das genau regelt, welche Daten  aus der Stasi-Überwachung an die Öffentlichkeit kommen müssen und  welche nicht. Gewiss kann das PKG die Affäre nicht einfach an  Marianne Birthler von der Stasi-Unterlagen-Behörde übertragen. Aber  nachlesen können die Abgeordneten, was bei der Veröffentlichung  geschwärzt werden muss und was zur dringend erforderlichen Aufklärung der Affäre beiträgt.
  Originaltext:         Südwest Presse Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
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