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Südwest Presse: Kommentar zum BND-Bericht

Geschrieben am 19-05-2006

Ulm (ots) - Es gibt offenbar zwei Gruppen von Journalisten, die im
Schäfer-Bericht über die illegale Zusammenarbeit dem
Bundesnachrichtendienst (BND) auftauchen. Da gibt es jene
Sumpfblüten, welche in ihrer Nähe zum Auslandsgeheimdienst auch die
journalistische Distanz verloren und sich dazu hergegeben haben,
selbst zu Spitzeln zu werden. Und es gibt jene Kollegen, die vom BND
überwacht wurden, ohne davon zu wissen. Hinzu kommen offenbar Details
der Überwachung, die tief in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen
reichen.
Diese Fußangeln hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wohl
nicht bedacht, als es beschloss, den Schäfer-Bericht zu
veröffentlichen. Und es gibt Journalisten, die sich dagegen wehren,
nicht nur unschuldige Opfer der BND-Überwachung geworden zu sein,
sondern nun auch Details aus ihrem Privatleben in der Zeitung lesen
zu müssen.
Dabei gibt es ein Vorbild, nach dem man aus der Zwickmühle zwischen
Aufklärungsinteresse und Schutz der Privatsphäre herauskommen könnte.
Es ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das genau regelt, welche Daten
aus der Stasi-Überwachung an die Öffentlichkeit kommen müssen und
welche nicht. Gewiss kann das PKG die Affäre nicht einfach an
Marianne Birthler von der Stasi-Unterlagen-Behörde übertragen. Aber
nachlesen können die Abgeordneten, was bei der Veröffentlichung
geschwärzt werden muss und was zur dringend erforderlichen Aufklärung
der Affäre beiträgt.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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