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In 67 Tagen ist es soweit: Pflegereform tritt in Kraft

Geschrieben am 25-04-2008

Berlin (ots) -

Viele Details sind bei der Umsetzung noch zu klären

Heute hat der Bundesrat dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
zugestimmt. Damit kann diese Pflegereform wie geplant am 1. Juli 2008
in Kraft treten.

"Seit dreizehn Jahren warten die Pflegebedürftigen auf eine
Anpassung der Leistungen - das erfolgt nun endlich mit dieser
Pflegereform. Wir begrüßen deshalb die Leistungsverbesserungen, von
denen die Pflegebedürftigen bereits in 67 Tagen profitieren können",
so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundsweit über 5.700 private
Pflegeeinrichtungen vertritt.

Allerdings müssen in den kommenden Monaten noch eine Vielzahl von
Vereinbarungen der Selbstverwaltung geschlossen werden, um die
Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen. Dazu zählen u.a. die neuen
Qualitätsgrundsätze sowie die Kriterien für die Veröffentlichung von
Prüfergebnissen.

Für ambulant betreute Menschen mit dementiellen Erkrankungen ist
auch noch offen, ob sie ab 1. Juli statt bisher 38,33 Euro pro Monat
dann 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro pro Monat (erhöhter Betrag)
für zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Die Entscheidung über
diesen Betrag fällt die Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen
Dienstes. Zu dieser Frage hat sich der stellvertretende
Vorstandvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher
Hermann, jetzt bei der Mitgliederversammlung des bpa
Baden-Württemberg geäußert: "Wichtig ist jetzt, dass den betroffenen
Menschen die neuen Leistungen unbürokratisch zur Verfügung gestellt
werden. Die AOK Baden-Württemberg plädiert daher für eine
pragmatische Lösung: Nach unserer Einschätzung sollten Menschen mit
dementiellen Erkrankungen ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit (sog.
Pflegestufe 0) grundsätzlich den Grundbetrag von 100 Euro erhalten.
Menschen mit dementiellen Erkrankungen, die auch Anspruch auf
Pflegeleistungen haben (ab Pflegestufe I), sollten grundsätzlich den
erhöhten Betrag von 200 Euro pro Monat erhalten. Damit gäbe es
Klarheit für alle Beteiligten und ein Problem bei der Umsetzung der
neuen Pflegereform wäre bereits gelöst."

Der bpa begrüßt diesen Vorschlag. "Wichtig ist, dass die
Leistungsverbesserungen schnell und unbürokratisch bei den
Versicherten ankommen. Die Initiative des stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg trägt dazu bei. Wir
appellieren deshalb an alle Pflegekassen und den Spitzenverband Bund,
sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen, damit eine entsprechende
Umsetzung rechtzeitig zum 1. Juli gesichert ist", so Bernd Meurer.
"Um auch für die dementiell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner der
Pflegeheime schnellstmöglich eine bessere Betreuung durch zusätzliche
Betreuungskräfte anbieten zu können, benötigen wir ebenfalls eine
pragmatische Übergangslösung. Wegen der oft fehlenden Begutachtung
des MDK zur Frage der eingeschränkten Alltagskompetenz kennen die
Pflegekassen oft die betroffenen Versicherten nicht. Da aber mehr als
60 % aller Heimbewohnerinnen und -bewohner betroffen sind, können
diese nicht warten, bis 500.000 neue Gutachten erstellt wurden. Wir
schlagen vor, dass die Pflegeheime den Pflegekassen eine Liste der
betroffenen Menschen übermitteln, damit der neue Leistungsanspruch
auf dieser Grundlage tatsächlich umgesetzt werden kann. Eine
Überprüfung durch den MDK kann dann schrittweise erfolgen."

Zur Umsetzung der Pflegereform bietet der bpa vielfältige
Hilfestellungen an, u. a. eine Gesetzes-Synopse und bundesweit
Informationsveranstaltungen.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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