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Mitteldeutsche Zeitung: zu Schily

Geschrieben am 23-04-2008

Halle (ots) - Nun ist die anwaltliche Schweigepflicht ein hohes
Gut. Freilich soll Schily über den Inhalt seiner Tätigkeit etwa für
Siemens gar nichts sagen, sondern bloß über das Ob eines Mandats und
die ungefähre Vergütung. Das setzt die Schweigepflicht nicht außer
Kraft. Im Übrigen haben mehrere Abgeordnete beim
Bundesverfassungsgericht gegen das Abgeordnetengesetz geklagt - und
verloren. Es ist unwahrscheinlich, dass das Bundesverwaltungsgericht
dem Bundesverfassungsgericht widerspricht. Schily übrigens zählte
damals nicht zu den Klägern. Warum eigentlich nicht? Weil er dann mit
anderen Parlamentariern hätte kooperieren müssen? Schily müsste
lernen, dass für ihn die gleichen Regeln gelten wie für den Rest der
Welt. Das kann er nicht. Seine Klage ist auch ein Offenbarungseid.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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