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Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung schreibt zum Strafgeld für Schily:

Geschrieben am 23-04-2008

Frankfurt/Oder (ots) - Die Abgeordneten des Bundestages sind an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen. So steht es im Grundgesetz. Eine eigenwillige
Interpretation dieses Artikels liefert seit Monaten der ehemalige
Innenminister Otto Schily. Er will seine Einkünfte als Rechtsanwalt
nicht detailliert angeben. Für diesen Verstoß gegen die
Verhaltensmaßregeln für Abgeordnete hat ihm das Bundestagspräsidium
eine Strafe von 22 000 Euro aufgebrummt. Recht so.

Es hat eine verheerende Wirkung, wenn ein Bundestagsabgeordneter
meint, sich gegen die Regeln stellen zu dürfen. Zumal es 2005 seine
eigene rot-grüne Mehrheit war, die das Abgeordnetenrecht verschärft
hat.

Schily beruft sich, anders als andere Juristenkollegen im
Bundestag, auf das Anwaltsgeheimnis und hat schon mit einer Klage
gegen das Ordnungsgeld gedroht. Diese steht ihm juristisch zu, keine
Frage. Es wäre ein Präzidenzfall. Allerdings sollte sich der
SPD-Politiker fragen, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann,
auf diese Weise der Politikverdrossenheit in der Bevölkerung Vorschub
zu leisten. +++

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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