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Kölner Stadt-Anzeiger: Datenschutzbeauftragter hält Kameraüberwachung für unzulässig "Neue Qualität "im BKA-Gesetz - CSU-Innenexperte Uhl verteidigt Entwurf

Geschrieben am 18-04-2008

Köln (ots) - Der Sprecher des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, Dietmar Müller, hat die in der Reform des BKA-Gesetzes
vorgesehene Anbringung von Kameras in Wohnungen von Verdächtigen
kritisiert. "Das ist eine neue Qualität und im Ergebnis nicht
zulässig", sagte Müller dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Samstag-Ausgabe). Der Bundesbeauftragte Peter Schaar be¬fin¬det sich
zur Zeit im Urlaub.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hans-Peter Uhl, verteidigte den Gesetzentwurf hingegen. "Die
Möglichkeit der optischen Wohnraumüberwachung steht im Grundgesetz",
sagte er der Zeitung. "Das steht auch in den Polizeigesetzen von
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Das ist nichts Neues. Es wird
nur ganz gezielt und irreführend von Teilen der SPD als Neuigkeit
aufgebauscht. Das ist unerträglich."

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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