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Dietmar Bartsch: Mindestlohn ist Voraussetzung für Lohnabstandsgebot

Geschrieben am 17-05-2006

Berlin (ots) - Zu den Forderungen aus den Reihen der CDU,
Leistungen bei Hartz-IV-Empfängern zu kürzen, erklärt der
Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch:

Steffen Kampeter sollte zunächst selbst versuchen, einen Monat
lang von 345 Euro zu leben. Dann weiß er vielleicht, wovon er
spricht. Nicht das Arbeitslosengeld II ist zu hoch, sondern die Löhne
in Deutschland sind zu tief. Es ist absurd, die Auswirkungen des
gnadenlosen Lohndumpingwettbewerbs in den letzen Jahren jetzt als
Argument für Leistungskürzungen bei Hartz-IV-Empfängern ins Feld zu
führen.
Die CDU hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Es geht um einen
existenzsichernden Mindestlohn endlich auch in Deutschland, nicht um
ein Weiterdrehen der Armutsspirale. Nur durch einen gesetzlichen
Mindestlohn kann das Lohnabstandsgebot wieder hergestellt werden. Und
zwar mit einem Mindestlohn, der oberhalb der Pfändungsfreigrenze
liegen muss - also 8 Euro.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, sinkende Löhne schaffen keine
Arbeitsplätze. Vor allem im Osten, seit der Wiedervereinigung
Deutschlands Niedriglohngebiet Nummer 1 und Experimentierfeld in
punkto Lohndumping, ist die Binnenkaufkraft dramatisch gesunken,
wurden keine Arbeitsplätze geschaffen.

Die CDU sollte ihre Energie nicht weiter in immer wiederkehrenden
Versuche für eine Stigmatisierung von Hartz-IV-Empfängern vergeuden,
sondern in die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze und für einen gesetzlichen Mindestlohn einbringen.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
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