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Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit bekräftigen erneut ihre Forderung nach einem Mindestlohn / Ohne Mindestlohn in der Zeitarbeit drohen massive soziale Verwerfungen

Geschrieben am 31-03-2008

Münster/Bonn (ots) - Nach Vorlage einer ausführlichen Begründung
zur Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben die beiden Arbeitgeberverbände, der
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der
Bundesverband Zeitarbeit (BZA) die Politik um eine sachgerechte
Prüfung ihres Anliegens gebeten. "Wir gehen davon aus, dass die
Bundesregierung nun Wort hält und mit der Aufnahme der Zeitarbeit in
das Entsendegesetz die Grundlage für die
Allgemeinverbindlicherklärung unseres Mindestlohn-Tarifvertrags
schaffen wird", sagte der BZA-Präsident Volker Enkerts. Der von
beiden Verbänden mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelte
Branchen-Mindestlohn soll 7,31 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten
betragen. Die große Koalition hatte festgelegt, dass auf
Aufnahmeantrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften bis zum 31. März
2008 die Branchen ins Entsendegesetz aufgenommen werden, die eine
Tarifbindung von 50 Prozent aufweisen. Über ihre Tarifverträge
repräsentieren iGZ und BZA etwa zwei Drittel aller Beschäftigten in
der Branche.

Im Falle konkurrierender Tarifverträge sieht der Änderungsentwurf
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bei der Aufnahme einer Branche vor,
dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dieser richtige Grundsatz
dürfe nun nicht unter Verweis auf angeblich zu hohe Tarifbindung oder
vorhandener Tarifkonkurrenzen wieder in Frage gestellt werden,
forderte der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg. "Im Vordergrund
der Entscheidung über die Notwendigkeit eines Mindestlohns darf nicht
die Frage der Tarifbindung stehen, sondern ob die bestehenden Tarife
den Arbeitnehmern auskömmliche Löhne garantieren und auch vor dem
Lohndruck von außen hinreichend abgesichert sind", so BZA-Präsident
Volker Enkerts. Beides sei in der Zeitarbeitsbranche höchst fraglich,
denn durch die Anfang 2009 bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarktes
für die neuen EU-Oststaaten drohe ein massiver Druck von außen.
Überdies seien Dumping-Haustarifverträge mit Einstiegslöhnen von weit
unter 6,00 Euro keine Seltenheit. Es dürfe jedenfalls nicht so sein,
dass eine Minderheit in der Zeitarbeitsbranche niedrigere Billiglöhne
schützen wolle und sachgerechte tariflich ausgehandelte
Mehrheitslösungen auf Dauer torpedieren könne, so Homburg und
Enkerts.

"Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, für diese Fälle
gesetzliche Entscheidungskriterien zu schaffen", so Enkerts. Der
Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des
Entsendegesetzes sieht hier nach dem sogenannten
Repräsentationsprinzip vor, denjenigen Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich zu erklären, der die meisten Arbeitnehmer
organisiert. Dies könne mit Tarif- oder Mindestlöhnen unter sechs
Euro aber nicht erreicht werden. Der vorgelegte
iGZ-BZA-DGB-Mindestlohn-Tarif-vertrag unterstütze das politische
Ziel, zukünftig die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen
bei Zeitarbeitskräften im Helferbereich zu verringern. "Uns geht es
nicht um Verdrängungswettbewerb, sondern um den notwendigen
Mindestschutz des mit fast 35 Prozent relativ großen Helferanteils in
der Branche", betonte Homburg.

Beide Verbände zeigten sich zuversichtlich, dass die
Koalitionspartner jetzt zügig zu einer vernünftigen Entscheidung
kommen werden, die nur lauten könne, dass ein allgemeinverbindlicher
Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zur Vermeidung sozialer
massiver Verwerfungen dringend notwendig sei.

Originaltext: Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61650
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61650.rss2

Pressekontakt:
iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.,
Pressesprecherin
Simone Kemper,
Tel.: 0251-9811217,
Mail: kemper@ig-zeitarbeit.de

BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.,
Pressesprecher
Thomas Läpple
Tel.: 0228-76612-0,
Mail: presse@bza.de


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