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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Telefonwerbung

Geschrieben am 11-03-2008

Bielefeld (ots) - Wer arglosen Verbrauchern am Telefon Verträge
aufschwatzt, verdient momentan gutes Geld, denn das Geschäft ist
äußerst lukrativ. Und das, obwohl ungebetene Telefonwerbung bereits
seit 2004 gesetzlich verboten ist. Durch eine Verschärfung des
Gesetzes sollen Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden.
Unterdrückte Rufnummern sollen bei Werbeanrufen bald der
Vergangenheit angehören.
Doch das Problem des ungebetenen Anrufs an sich ist dadurch noch
lange nicht gelöst. Natürlich können Verbraucher mit einem
ISDN-Telefon bei ihnen unbekannten Rufnummern einfach nicht mehr
abnehmen. Lästig bleiben solche Anrufe aber trotzdem.
Dass unseriöse Firmen nach derartigen Telefonaten unaufgefordert
fertige Verträge an Verbraucher versenden, wird durch den neuen
Gesetzesentwurf nicht direkt verboten. Diese Verträge wieder
rückgängig zu machen, ist mit einem hohen Aufwand verbunden und
kostet die Verbraucher Zeit, Arbeit und Geld. Da ist das geplante
14-tägige Widerrufsrecht für über das Telefon abgeschlossene Verträge
nur ein schwacher Trost.
Der Gesetzgeber muss gegen die unerlaubten Telefonwerber zum Schutze
der Verbraucher noch härter durchgreifen und mündliche
Vertragsabschlüsse am Telefon generell verbieten. Bis dahin gilt: Bei
ungebetenen Werbeanrufern lieber gleich den Hörer auf die Gabel
legen, statt sich etwas aufschwatzen zu lassen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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