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Lausitzer Rundschau: Monatelange Strafprozesse vor Gericht Notwendige Geduld

Geschrieben am 28-02-2008

Cottbus (ots) - Strafprozesse erregen das Interesse einer breiten
Öffentlichkeit, besonders dann, wenn sie sehr lange dauern. Mit jedem
Monat, der ins Land geht, ohne dass ein Urteil fällt, wächst bei
vielen das Unverständnis: Was machen die da so lange? Wenn dann noch,
wie jetzt am Cottbuser Landgericht, die Angeklagten aus der
Untersuchungshaft entlassen werden müssen, bekommen Richter schnell
am Stammtisch die Etiketten faul und unfähig.
Sicher gibt es gelegentlich auch mal einen Richter, der sich nicht
mit aller Kraft ins Zeug legt, um ein Verfahren zügig abzuschließen.
Doch das sind seltene Einzelfälle. Meist sind es ganz andere Gründe,
die allen Prozessbeteiligten viel Geduld abverlangen, bis ein Urteil
gesprochen werden kann.
Da sind zum Beispiel Verfahren mit komplizierten Tatvorwürfen und
mehreren Angeklagten, die keine Aussagen machen. Weil jeder Mensch in
Deutschland bis zu einer Verurteilung als unschuldig gilt und jedem
seine Tat auch nachgewiesen werden muss, sind dann Zeugen und
Sachverständige nötig, um zu einer rechtsstaatlichen Entscheidung zu
kommen. Das kann viele Verhandlungstage lang dauern.
Und zu einem fairen Prozess gehört in einem demokratischen Land das
Recht auf umfangreiche Verteidigung. Die Strafprozessordnung in
Deutschland sieht dafür vor, dass Anwälte bis zur Urteilsverkündung
Beweisanträge stellen können. So soll sichergestellt werden, dass
nichts unter den Tisch fällt, was einen Angeklagten entlasten könnte.
Zum Gerichtsalltag gehört es jedoch auch, dass Verteidiger manchmal
dieses Recht arg strapazieren, vielleicht sogar missbrauchen. Vor
Jahren wurde am Cottbuser Landgericht von einem Anwalt in einem
quälend langen Mordprozess sogar beantragt, eine Hellseherin als
Zeugin zu laden, ohne Erfolg.
Im selben Verfahren hatte jedoch auch einer von vielen
Befangenheitsanträgen gegen die Kammer Erfolg. Nach einem halben Jahr
wurde deshalb der Prozess abgebrochen und musste mit anderen Richtern
neu beginnen. An Ende stand trotzdem die Höchststrafe für den
Angeklagten: lebenslänglich.
In einem Rechtsstaat darf kein Unschuldiger eingesperrt werden. Nicht
umsonst gilt unabhängig davon ob es um Mord oder Ladendiebstahl geht:
Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses hohe Gut muss uns viel Geduld
wert sein. Auch wenn das manchmal schwerfällt.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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