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Gehb: Online-Durchsuchung jetzt schnell einführen

Geschrieben am 27-02-2008

Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung
Online-Durchsuchungen erlaubt. Es hat dabei die für die Einführung
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung notwendigen
verfassungsrechtlichen Vorkehrungen klar und eindeutig definiert.
Die Entscheidung ist in Fachkreisen im Wesentlichen so erwartet
worden. Die geforderte Beschränkung des Instruments der
Online-Durchsuchung auf Situationen, in denen tatsächliche
Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges
Gemeinschaftsgut, wie Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
staatsgefährdende Bedrohungen vorliegen, oder ein grundsätzlicher
Richtervorbehalt für die Anordnung solcher Maßnahmen sind ähnlich
bereits in anderen Zusammenhängen, wie etwa im Bereich der kürzlich
erfolgten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, vorgesehen
worden.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung kann daher schnell
vorgelegt werden. Sie kann sich aber selbstverständlich nicht auf den
Bereich der Gefahrenabwehr beschränken. Unter Beachtung der strengen
verfassungsgerichtlichen Vorgaben müssen solche Regelungen auch für
Maßnahmen der Strafverfolgung vorgesehen werden. Für ein weiteres
Zuwarten des Koalitionspartners besteht jedenfalls kein Grund mehr.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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