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Theusner: "Es hat sich gelohnt nach Leipzig zu gehen." / Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erleichtert Vollzugspraxis

Geschrieben am 22-02-2008

Fürth (ots) - "Auch wenn sich die obersten Verwaltungsrichter im
konkreten Falle adidas 1 (Laufschuh mit
elektronisch-elektro-mechanischen Funktionen) nicht der
Rechtsauffassung der Stiftung EAR anschließen konnten, so haben wir
für einige eher generelle Grauzonen der Auslegung des ElektroG sehr
konkrete Hinweise bekommen", erklärte der Vorstand der Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (EAR), Hartmut Theusner, zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. "Auch für die EAR hat es sich
damit gelohnt, nach Leipzig zu gehen."

Im Einzelfall des Laufschuhs adidas 1 habe das Gericht zwar den
Schuh als Bekleidung eingestuft, die nicht in den Anwendungsbereich
des ElektroG falle. Allerdings hätten die Richter klargestellt, dass
sie Versuche, Geräte unter Verweis auf deren "Primärfunktion" oder
"Hauptfunktion" aus dem Anwendungsbereich auszuschließen, für
zweifelhaft hielten. Eine solche einengende Auslegung sei nicht
geboten. Das Gesetz stelle lediglich auf den Begriff des
"ordnungsgemäßen Betriebs" ab, nicht aber auf den Begriff der
"Primärfunktion". "Dies wird uns für unsere künftige Arbeit bei der
Eingruppierung von Geräten sehr helfen", erklärte Theusner weiter. Es
bleibe abzuwarten, inwieweit die schriftliche Urteilsbegründung hier
noch weitere Konkretisierungen enthalte.

Allerdings bedauerte der EAR-Vorstand, dass bei Missinterpretation
dieses Urteils jetzt die Gefahr bestehe, dass hochtoxische Substanzen
enthaltende Produkte legal in den normalen Hausmüll gelangen dürften
und damit weder dem Umweltschutz noch dem Verbraucherschutz gedient
sei. Denn die für die elektrischen Funktionen solcher Produkte
benötigten elektrischen wie elektronischen Bauteile und Komponenten
enthielten Giftstoffe, die im normalen Hausmüll und damit im
Stoffkreislauf nichts verloren hätten. Insoweit entspräche solches
Verhalten gerade nicht dem Sinn des ElektroG, das einerseits
Stoffströme zur Schonung von Ressourcen und Erhöhung der
Wiederverwertung lenken und andererseits vor allem auch den
Verbraucher vor jeder Form der tatsächlichen oder potentiellen
Beeinträchtigung durch gefährliche Stoffe schützen solle.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern,
koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der
gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz. Mit 20 Mitarbeitern erfüllt die EAR
Vollzugsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung
agiert nach ihrer Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und
untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

Originaltext: Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69083
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69083.rss2

Pressekontakt:
EAR-Pressebüro
Interel Claudia Conrad GmbH
Tel.: 030 / 28 88 29 - 0 , Fax.: 030 / 28 88 29 - 19,
Mail: ear@interel.de
Diese Presseinformation finden Sie auch im Internet unter
http://www.stiftung-ear.de/aktuell


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