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Rheinische Post: Fiskus: Heiligt der Zweck die Mittel? Von Gerhard Voogt

Geschrieben am 17-02-2008

Düsseldorf (ots) - Der Erfolg der Steuerfahnder im Fall Zumwinkel
löst Diskussionen aus. Der ehemalige Post-Chef konnte nur überführt
werden, weil die Ermittler einem Informanten fünf Millionen Euro
bezahlten. Der hatte die Daten offenbar gestohlen. Heiligt der Zweck
die Mittel? Darf der Staat einen Dieb entlohnen?
Juristisch ist das Vorgehen nicht zu beanstanden. In Deutschland
dürfen auch illegal erworbene Beweismittel vor Gericht verwertet
werden, sofern sie nicht von den Strafverfolgungsbehörden erhoben
wurden. In den USA wird das anders gehandhabt. Dort würde eine
Anklage, die auf geklauten Unterlagen basiert, zerplatzen. Wenn der
Staat sich schon nicht an seine eigenen Regeln hält, wer denn dann?
Aber anderseits: Ist es richtig, die Straftäter wider besseren
Wissens ungesühnt davon kommen zu lassen? Was würde das für die Moral
bedeuten?
Bei schweren Straftaten ist es üblich, dass die Polizei eine
Belohnung aussetzt. In Kripo-Kreisen arbeitet man bei verdeckten
Ermittlungen häufig mit V-Leuten zusammen, die Erfolgsprämien
kassieren. Dass die im Fall Zumwinkel einem Dieb überwiesen wurde,
wird niemand glücklich finden. Doch die systematische
Steuerhinterziehung, die in Liechtenstein betrieben wurde, darf nicht
ungeahndet bleiben. Die Zahlung geht in Ordnung.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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