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Lausitzer Rundschau: In kleinen Kneipen darf geraucht werden Starker Tobak

Geschrieben am 12-02-2008

Cottbus (ots) - Raucher sind die Bösewichte der Nation. Wer sich
an das juristische Tauziehen wider den Glimmstängel im vergangenen
Jahr erinnert, der muss diesen Eindruck unweigerlich gewinnen. Damals
schien der berechtigte Nichtraucherschutz zunehmend in den
Hintergrund zu treten. Umso mehr standen jene Zeitgenossen öffentlich
am Pranger, die nicht von ihrem Laster lassen können. Der
Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat nun dankenswerter Weise zur
Versachlichung der Debatte beigetragen. Nach seiner Entscheidung darf
in kleinen rheinland-pfälzischen Kneipen weiter geraucht werden, in
denen es außer dem Wirt keine weiteren Beschäftigten gibt. Der
Richterspruch orientiert sich schlicht am wahren Leben. Auch Raucher
wissen um die Schädlichkeit des Tabakkonsums. Sie zur Enthaltsamkeit
zu zwingen, schießt jedoch über das Ziel hinaus und widerspricht am
Ende auch rechtsstaatlichen Prinzipien. Zumal der Staat hier ohnehin
merkwürdig inkonsequent bleibt. Wenn die Raucherei so furchtbar ist,
dann müsste er schon den Verkauf von Tabak radikal unterbinden. Nur
streicht er eben auch die Tabaksteuer liebend gern ein. So könnte das
Urteil der Koblenzer Richter auch für andere Bundesländer wegweisend
sein. Tatsache ist, dass die kleine Kneipe mit nur einem Raum
vornehmlich von ihrer rauchenden Kundschaft lebt. Ein Rauchverbot
würde ihren Besitzer unweigerlich in Existenznot bringen. Dem
Nichtraucherschutz ist durch das Urteil jedenfalls Genüge getan. Wenn
ein Wirtshaus von vornherein als Raucherlokal gekennzeichnet ist,
dann braucht es auch kein Nichtraucher zu betreten. Ob der Wirt an
seiner Praxis festhält, sollte dem Markt überlassen bleiben. Die
allgemeine Ächtung des Tabakqualms ist immer noch stark genug, dass
sich Raucher eines Besseren besinnen können.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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