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EU setzt Ländern letzte Frist bei Lotto

Geschrieben am 31-01-2008

Berlin (ots) -

- Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
ein
- Glücksspielstaatsvertrag verstößt auf ganzer Linie gegen den
EG-Vertrag
- Deutschland bleiben zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme
- Deutscher Lottoverband appelliert an Bundesländer einzulenken

Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten hat die EU-Kommission in
Brüssel heute den neuen Glücksspielstaatsvertrag in zentralen Punkten
als EG-rechtswidrig bezeichnet und das Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet. "In der Summe bleibt von den Bestimmungen des
Staatsvertrages nicht mehr viel übrig," so Norman Faber, Präsident
des Deutschen Lottoverbands.

Zentraler Kritikpunkt der Kommission ist unter anderem das
Zulassungsverfahren für die privaten Spielvermittler und die damit
verbundenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die
Vermittlern bei der Veranstaltung von Glücksspielen im Internet und
der Werbung drohen.

Das Verbot der Fernseh-, Internet-, Trikot-, und Bandenwerbung sei
ebenso nicht mit EG-Recht vereinbar wie das für Finanzinstitute
geltende Verbot für Zahlungen, die mit der Vermittlung von
Glücksspielen in Verbindung stehen.

Diese Drangsalierung der privaten Vermittler für staatliche
Glücksspiele verstoße eindeutig gegen die Freiheit des
Dienstleistungsverkehrs in der EU. Es gebe auch mildere und
wirksamere Mittel, die einen effektiven Spielerschutz sichern.

Der Bundesregierung steht damit (stellvertretend für die
Bundesländer) ein teures und wenig aussichtsreiches Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof bevor. "Um die Klage der Kommission vor dem
Europäischen Gerichtshof noch abwenden zu können, bedarf es einer
schnellen und substantiellen Anpassung an die europarechtlichen
Vorgaben", so der in Brüssel tätige Rechtsanwalt Dr. Andreas
Rosenfeld (Kanzlei Redeker).

Die Erfolgsaussichten der Klagen privater Lottovermittler steigen
dagegen mit dieser Ankündigung weiter. "Der Druck auf die Länder
nimmt zu", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Sollten die Länder in Luxemburg verlieren, drohen Straf- und
Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Bereits mehrfach, auch während des Gesetzgebungsverfahrens, hatte
die EU-Kommission Deutschland mit deutlichen Worten ermahnt. "Die
Ministerpräsidenten haben über Monate nicht reagiert. Jetzt wird der
Steuerzahler bald die Quittung dafür bekommen", so Faber. Die
EU-Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass dies die letzte
Warnung der Kommission vor der Klageeinreichung in Luxemburg ist.

Die deutschen Ministerpräsidenten sollten jetzt weiteren Schaden
abwenden und schnellstmöglich eine europarechts- und
verfassungskonforme Lösung herbeiführen. Sollte es nicht dazu kommen,
muss sich nun die Bundesregierung einschalten. Das
Vertragsverletzungsverfahren ist nicht mehr nur Sache einzelner
Länder, sondern der gesamten Bundesrepublik.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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