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Westfalenpost: Entrümpelung Koalition reformiert Erbrecht

Geschrieben am 30-01-2008

Hagen (ots) - Von Winfried Dolderer

Es gibt offenbar immer noch erstaunliche Nischen im Labyrinth
unserer Rechtsordnung, von denen man als Laie keine Ahnung hat, bis
man erfährt, dass sie gerade entrümpelt werden. Hätte man sich zum
Beispiel vorstellen können, dass ein Mensch, der den Lebensgefährten
seiner Mutter umbringt, dafür zwar vielleicht ins Gefängnis kommt,
aber den Anspruch auf sein Pflichtteil am Erbe behält? Nicht, dass
man annehmen möchte, solche bizarren Erbfälle wären bislang an der
Tagesordnung gewesen. Künftig sollen sie jedenfalls auch
ausnahmsweise nicht mehr vorkommen.
Insofern zählt die Erbrechtsreform zu den Gesetzesvorhaben der
Koalition, gegen die sich vernünftigerweise gar nichts sagen lässt.
Ein Gesetz, über hundert Jahre alt, wird entstaubt, höchste Zeit,
möchte man denken. Wo es der gesunde Menschenverstand nahelegt, wird
die Freiheit des Erblassers, über sein Vermögen zu verfügen,
erweitert, und nach demselben Prinzip an anderer Stelle präziser
umschrieben. Was etwa unter einem "unsittlichen oder ehrlosen
Lebenswandel" zu verstehen ist, darüber hatte man vor hundert Jahren
gewiss völlig andere Vorstellungen als heute. Zu Recht soll nach
diesem Kriterium fortan niemand mehr sein Erbe verwirken können.
Das Hauptverdienst der Reform freilich ist, dass sie vor allem jenen
zugute kommt, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen. Ihre
Leistung wird künftig bei der Verteilung des Erbes zwingend
berücksichtigt. Der Gesetzgeber beruft sich auf das Prinzip der
familiären Solidarität, mit der es sonst ja oft nicht mehr so weit
her ist, wenn Erben vor dem Notar sitzen.

Originaltext: Westfalenpost
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Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160


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