Heinen/Granold: Straftatbestand "Stalking" einführen
Geschrieben am 11-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag des vom  Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes  erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige  Berichterstatterin, Ute Granold MdB:
     Es ist an der Zeit einen eigenen Straftatbestand für schwere  Belästigung im Strafgesetzbuch einzuführen. Stalking, also die  fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen  Person gegen deren Willen, muss in unserer Gesellschaft ernst  genommen und darf nicht als "Kavaliersdelikt" angesehen werden. Ein  eigener Straftatbestand wird diesbezüglich Signalwirkung haben.  Deshalb begrüßen wir die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrats.
     Auch wird es durch das neue Gesetz möglich sein, die Opfer besser  als bisher zu schützen. Während die Strafverfolgungsbehörden nach  bisheriger Rechtslage oftmals warten müssen, bis es zur Eskalation  gekommen ist, soll nach dem Gesetzesentwurf eine zeitlich begrenzte  Ingewahrsamnahme des Belästigers möglich sein, um in bestimmten  Situationen früher eingreifen und diese entschärfen zu können.
     Um die breite Öffentlichkeit auf die Probleme des Stalking  aufmerksam zu machen, wird sich die Gruppe der Frauen deshalb für  eine Anhörung nach der ersten Lesung stark machen, um alle Facetten  auszuleuchten und der Öffentlichkeit die Probleme der Opfer und der  Rechtsverfolgung näher zu bringen.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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