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Heinen/Granold: Straftatbestand "Stalking" einführen

Geschrieben am 11-05-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag des vom
Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes
erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Ute Granold MdB:

Es ist an der Zeit einen eigenen Straftatbestand für schwere
Belästigung im Strafgesetzbuch einzuführen. Stalking, also die
fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen
Person gegen deren Willen, muss in unserer Gesellschaft ernst
genommen und darf nicht als "Kavaliersdelikt" angesehen werden. Ein
eigener Straftatbestand wird diesbezüglich Signalwirkung haben.
Deshalb begrüßen wir die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und des
Bundesrats.

Auch wird es durch das neue Gesetz möglich sein, die Opfer besser
als bisher zu schützen. Während die Strafverfolgungsbehörden nach
bisheriger Rechtslage oftmals warten müssen, bis es zur Eskalation
gekommen ist, soll nach dem Gesetzesentwurf eine zeitlich begrenzte
Ingewahrsamnahme des Belästigers möglich sein, um in bestimmten
Situationen früher eingreifen und diese entschärfen zu können.

Um die breite Öffentlichkeit auf die Probleme des Stalking
aufmerksam zu machen, wird sich die Gruppe der Frauen deshalb für
eine Anhörung nach der ersten Lesung stark machen, um alle Facetten
auszuleuchten und der Öffentlichkeit die Probleme der Opfer und der
Rechtsverfolgung näher zu bringen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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