Bleser/Mortler: Mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte
Geschrieben am 10-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Zu den Klarstellungen zu den notwendigen  Bescheinigungen bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte  erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser  MdB, und die Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
     Die Bundesregierung hat mit Vertretern der polnischen Regierung  eine Vereinbarung getroffen, die zu mehr Rechtssicherheit in der  Frage einer Sozialversicherungspflicht polnischer Saisonarbeitskräfte führt.
     Auch wenn die polnischen Vertreter sich nicht in der Lage sahen,  grundsätzliche Erleichterungen beim Nachweis der  Sozialversicherungspflicht in Polen vorzunehmen, ist der Fortschritt  bei der Rechtssicherheit für die deutschen Landwirte zu begrüßen.  Folgendes Vorgehen wurde zwischen den polnischen und deutschen  Vertretern vereinbart:
     Legt der polnische Arbeitnehmer die Bescheinigung E 101 der  polnischen Behörde vor, unterliegt er den bekannten Regelungen des  polnischen Rechts. In diesen Fällen sind Beiträge zur polnischen  Sozialversicherung abzuführen.
     Legt der Arbeitnehmer das Formular E 101 nicht vor, ist er vom  Landwirt aufzufordern, ein formloses Mitteilungsschreiben des  polnischen Sozialversicherungsträgers ZUS anzufordern. Mit diesem  Schreiben wird der Nachweis erbracht, dass die Bedingungen für die  Bescheinigung E 101 nicht vorliegen. Andere Bescheinigungen haben  keine Wirkung.
     Legt der polnische Arbeitnehmer dieses Formular vor, ist der  Landwirt nicht mehr verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen,  um eine ordnungsgemäße Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen  Vorschriften sicher zu stellen. Bundesarbeits- und  Bundeslandwirtschaftsministerium erkennen dieses Schreiben als  Negativbescheinigung an. Die polnischen Arbeitskräfte unterliegen in  diesen Fällen dem deutschen Sozialversicherungsrecht und damit in der Regel den Vorschriften der geringfügigen Beschäftigung.
     Die deutschen Behörden prüfen bei Anmeldung einer  Saisonarbeitskraft automatisch nach, ob für diesen Arbeitnehmer eine  Beschäftigung E 101 eingereicht wurde oder nicht. Dies ist eine  zusätzliche Absicherung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber.
     Diese Vereinbarung ist ein deutlicher Fortschritt in der  Rechtssicherheit für deutsche Landwirte. Eine generelle  Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge war leider mit der  polnischen Seite nicht zu erreichen.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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