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Bleser/Mortler: Mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte

Geschrieben am 10-05-2006

Berlin (ots) - Zu den Klarstellungen zu den notwendigen
Bescheinigungen bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser
MdB, und die Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:

Die Bundesregierung hat mit Vertretern der polnischen Regierung
eine Vereinbarung getroffen, die zu mehr Rechtssicherheit in der
Frage einer Sozialversicherungspflicht polnischer Saisonarbeitskräfte
führt.

Auch wenn die polnischen Vertreter sich nicht in der Lage sahen,
grundsätzliche Erleichterungen beim Nachweis der
Sozialversicherungspflicht in Polen vorzunehmen, ist der Fortschritt
bei der Rechtssicherheit für die deutschen Landwirte zu begrüßen.
Folgendes Vorgehen wurde zwischen den polnischen und deutschen
Vertretern vereinbart:

Legt der polnische Arbeitnehmer die Bescheinigung E 101 der
polnischen Behörde vor, unterliegt er den bekannten Regelungen des
polnischen Rechts. In diesen Fällen sind Beiträge zur polnischen
Sozialversicherung abzuführen.

Legt der Arbeitnehmer das Formular E 101 nicht vor, ist er vom
Landwirt aufzufordern, ein formloses Mitteilungsschreiben des
polnischen Sozialversicherungsträgers ZUS anzufordern. Mit diesem
Schreiben wird der Nachweis erbracht, dass die Bedingungen für die
Bescheinigung E 101 nicht vorliegen. Andere Bescheinigungen haben
keine Wirkung.

Legt der polnische Arbeitnehmer dieses Formular vor, ist der
Landwirt nicht mehr verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen,
um eine ordnungsgemäße Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften sicher zu stellen. Bundesarbeits- und
Bundeslandwirtschaftsministerium erkennen dieses Schreiben als
Negativbescheinigung an. Die polnischen Arbeitskräfte unterliegen in
diesen Fällen dem deutschen Sozialversicherungsrecht und damit in der
Regel den Vorschriften der geringfügigen Beschäftigung.

Die deutschen Behörden prüfen bei Anmeldung einer
Saisonarbeitskraft automatisch nach, ob für diesen Arbeitnehmer eine
Beschäftigung E 101 eingereicht wurde oder nicht. Dies ist eine
zusätzliche Absicherung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber.

Diese Vereinbarung ist ein deutlicher Fortschritt in der
Rechtssicherheit für deutsche Landwirte. Eine generelle
Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge war leider mit der
polnischen Seite nicht zu erreichen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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