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Uhl/Mayer: Verbesserungen im Wahlrecht und Wahlkreisneueinteilung heute verabschiedet

Geschrieben am 24-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung zum Wahl- und
Abgeordnetenrecht und zur Wahlkreisneueinteilung im Plenum des
heutigen Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige
Berichterstatter, Stephan Mayer MdB:

Die Gesetzentwürfe wurden von den Koalitionsfraktionen erarbeitet.
Bei den Änderungen im Wahlrecht wurden die Erfahrungen der letzten
beiden Bundestagswahlen und u.a. die Anregungen des
Bundeswahlleiters und des Wahlprüfungsausschusses berücksichtigt.
Für das Wahlverfahren und für den Wähler konnten erhebliche
Vereinfachungen und Verbesserungen durchgesetzt werden:

Die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen wird durch den Wechsel
vom Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer zum Divisorverfahren mit
Standardrundung Sainte Lague/ Schepers verbessert.
Ausdrücklich wird geregelt, dass auf Landeslisten einer Partei
parteifremde Bewerber nicht zulässig sind; Missverständnisse und
Probleme bei den Landeswahlleitern bei der Aufstellung der Kandidaten
werden damit für die Zukunft ausgeschlossen.

Das seit langem überfällige zeitlich unbefristete Wahlrecht für
alle im Ausland lebenden Deutschen wird eingeführt.
Um der steigenden Inanspruchnahme der Briefwahl Rechnung zu tragen,
wird auf die Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen durch
den Wähler verzichtet.

Der Wahlbrieftransport bleibt innerhalb Deutschlands auch nach
Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für den Wähler
portofrei.

Im heute ebenfalls beschlossenen 18. Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes werden die aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
zwingend erforderlichen Änderungen der Wahlkreiseinteilung
vorgenommen.

Sachsen und Sachsen-Anhalt verlieren einen Wahlkreis,
Baden-Württemberg und Niedersachsen gewinnen einen Wahlkreis hinzu.
Darüber hinaus erfolgen Änderungen aufgrund kommunaler Gebiets- und
Namensänderungen sowie von kommunalen Gebietsreformen.

Beide Gesetze sind das Ergebnis einer intensiven und erfolgreichen
vertrauensvollen Zusammenarbeit der Koalitionsfraktionen in einem
verwaltungsrechtlichen Sachgebiet. Dies ist wenig spektakulär, aber
von großer Bedeutung für die Wähler und wegen der bürokratischen
Erleichterungen im besonderen Maße für die Wahlorgane und die
Organisatoren der Bundestagswahl.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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