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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Medien fordern Ausnahmeregelung / AGG kollidiert mit Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit

Geschrieben am 10-05-2006

Berlin (ots) -

Bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie in
deutsches Recht müssen für Beschäftigungsverhältnisse in den Medien
die gleichen Ausnahmeregelungen wie für die Kirchen und
Religionsgemeinschaften gelten. Das forderten heute Vertreter von
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ); Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Arbeitsgemeinschaft Privater
Rundfunk (APR ) und Verband privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT). Als Tendenzunternehmen müssten auch die Medien das Recht
haben, Bewerber aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen
abzulehnen, erklärten die Verbände. Das von der Bundesregierung
vorgelegte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht eine
eindeutige Ausnahmeregelung bisher nur für Religionsgemeinschaften
vor.

Die Presse- und Rundfunkfreiheit schütze, so die Verbände, das
Recht des Verlegers und des Rundfunkanbieters, die Tendenz seines
Unternehmens festzulegen. Dies sei vom Bundesverfassungsgericht
bereits 1979 festgestellt und seither vom Gesetzgeber in den
entsprechenden Fällen immer berücksichtigt worden.

BDZV, VDZ, APR und VPRT hatten von Anfang an eine Ausweitung der
berechtigten Privilegierung der Kirchen auf die übrigen
Tendenzunternehmen in Deutschland gefordert. "Es ist nicht zumutbar,
wenn der Arbeitgeber eines Tendenzunternehmens vor Gericht
nachweisen muss, dass er mit dem Bewerber die grundsätzliche Haltung
seines Unternehmens nicht verwirklichen kann", sagte ein Vertreter
der Medienverbände. Ein Ausnahmetatbestand müsse daher auch für
Unternehmen gelten, die unmittelbar oder überwiegend Zwecken der
Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen.


Originaltext: BDZV-VDZ-VPRT-APR
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55686
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55686.rss2

Weitere Informationen:

VDZ: Stefan Michalk (VDZ), Tel./Fax: (030) 726298-162/ -161
E-Mail: s.michalk@vdz

BDZV: Hans-Joachim Fuhrmann, Anja Pasquay, Tel./Fax (030)
726298-210/-214/ -217,
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de, pasquay@bdzv.de,

VPRT: Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel./Fax: (030) 39880-101/ -148,
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de

APR: Dr. Stephan Ory, Tel./Fax (06806) 9202-92/ -94
E-Mail: kanzlei@ory.de


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