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Widmann-Mauz: Finanzierung bis 2015 gesichert - mehr Kapitaldeckung auf Dauer notwendig

Geschrieben am 24-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum
Pflege-Weiterentwicklungs-gesetz erklärt die Sprecherin und
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Mit der geplanten Beitragssatzanhebung von 0,25 Prozent zum 1.
Juli 2008 können Leistungsverbesserungen in der Pflege realisiert und
gleichzeitig weitere Beitragssatz-anhebungen bis 2015 verhindert
werden. Dieses ist ein wichtiger Schritt, denn die Leistungen der
Pflege-versicherung sind seit deren Inkrafttreten im Jahr 1995 nicht
angepasst worden. Zudem stärkt die Leistungs-anhebung insbesondere
den ambulanten Sektor und entspricht damit dem Wunsch vieler
Pflegebedürftigen, solange wie möglich in heimischer Umgebung
gepflegt werden zu können.

Dieser erste wichtige Schritt reicht aber nicht aus, um die
Pflegeversicherung auch für zukünftige Generationen finanzierbar
zuhalten. Dieses wurde auch im Rahmen der gestrigen Anhörung seitens
vieler Experten und der Spitzenverbände der Krankenkassen geäußert.
Das umlagefinanzierte System kann auch vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung nicht auf Dauer die heutigen Leistungen
der Pflegeversicherung für künftige Generationen sicherstellen.
Darum wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über das aktuelle
Gesetzgebungs-vorhaben hinaus auch weiter, insbesondere in der
nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die
Pflegeversicherung durch kapitalgestützte Elemente ergänzt wird, und
somit dieser Sozialversicherungszweig langfristig erhalten bleiben
kann.

Die Sicherung der Finanzierung kann nicht durch einen
Finanzausgleich von der privaten zur gesetzlichen Pflegeversicherung
erfolgen. Experten haben dieser Regelung nicht nur eine fehlende
Verfassungskonformität bescheinigt, sie würde auch nach ca. 15 Jahren
dazu führen, dass die soziale Pflegeversicherung umgekehrt
Solidarleistungen an die private Pflegeversicherung leisten müsste.

Die ärztliche Versorgung in Heimen, insbesondere im Hinblick auf
Facharzt-, Nacht- und Wochenendversorgung ist verbesserungsbedürftig.
An dieser Stelle ist aber die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass
Ärzte an Heimen angestellt werden sollen, aus Sicht der Union keine
geeignete Lösung. Der Patient muss auch beim Umzug ins Heim die
Möglichkeit erhalten, seinen vertrauten Hausarzt weiter zu
konsultieren. Darüber hinaus ist mit einem Heimarzt auch die
fachärztliche Versorgung in Heimen nicht zwangsweise zu verbessern.
Auch in dieser Hinsicht haben sich der Experten deutlich gegen eine
Anstellung von Ärzten und anstelle dessen für verbesserte Kooperation
zwischen Ärzteschaft und Heimen ausgesprochen. Beispiele in der
Praxis sprechen für eine derartige Regelung.

Angehörige von Pflegeberufen mit weiteren Kompetenzen
auszustatten, wurde im Rahmen der Anhörung kontrovers diskutiert. Ob
mehr Delegation oder vertiefte Kooperation und Koordinierung von
ärztlichen und pflegerischen Leistungen besser geeignet sind, den
Anschluss an internationale Entwicklungen zu halten, muss noch
verstärkt diskutiert werden. Ausbildung und Wettbewerb in den
Pflegeberufen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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