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Märkische Oderzeitung: Vorabmeldung Pendlerpauschale

Geschrieben am 23-01-2008

Frankfurt/Oder (ots) - Nach Auffassung des renommierten
Steuerrechtlers Professor Joachim Lang von der Universität Köln kann
der Gesetzgeber die Pendlerpauschale nicht unter die derzeit ab 21.
km geltenden 30 Cent pro Kilometer absenken, falls diese nach einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder ab 1. Kilometer gelten
muss. "Man muss von den Realkosten ausgehen, kann aber nicht mehr als
die Hälfte von ihnen herabsetzen", sagte Lang der Märkischen
Oderzeitung (Donnerstagausgabe). Dies entspreche der jetzigen
Pendlerpauschale von 30 Cent, die seit 2007 aber erst ab 21. km
bezahlt wird. In der Koalition gibt es Erwägungen, die Pauschale beim
Scheitern in Karlsruhe auf 25 oder 20 Cent herabzusenken. In diesem
Fall gibt es laut Lang ein neues Verfahren in Karlsruhe, wie weit die
Pauschale abgesenkt werden darf.

Lang sprach bei der Neuregelung der Pendlerpauschale trotz
erheblicher juristischer Bedenken von Anfang an von einem "typischen
Grenzverhalten" des Gesetzgebers. "Er probiert erst mal, ob es geht."
Jetzt will er das Verfassungsgerichts-Urteil abwarten. "Berlin hätte
viel früher reagieren und die alte Pendlerpauschale wieder herstellen
müssen." Klappe es nicht, habe der Staat trotzdem gewonnen, weil die
Pendlerpauschale erst viel später korrigiert werde und man bis dahin
Milliardenbeträgen kassiert habe.

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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