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Der Tagesspiegel: Spidla: Nokia-Mitarbeiter können mit Hilfen aus dem Brüsseler Sozialfonds rechnen / EU-Sozialkommissar kündigt Erweiterung der Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtlinie an

Geschrieben am 22-01-2008

Berlin (ots) - Berlin - EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla lässt
offen, ob die von der Schließung des Nokia-Werks in Bochum
betroffenen Mitarbeiter Hilfen des EU-Globalisierungsfonds in
Anspruch nehmen können. Dies hänge auch von der Begründung eines
entsprechenden Antrags der Bundesregierung ab, sagte Spidla dem
"Tagesspiegel" (Mittwoch). Zuversichtlich zeigte sich der
tschechische EU-Kommissar angesichts der Möglichkeit, dass die
Europäische Union den Nokia-Beschäftigten mit Geldern aus dem
Sozialfonds etwa bei Umschulungen oder bei der Weiterbildung hilft:
"Im Rahmen des Sozialfonds gibt es Möglichkeiten, das ist keine
Frage", sagte er.

Wenn ein Sozialplan aufgestellt und eine Gesamtstrategie für das
weitere Verfahren am Standort Bochum erstellt werde, könnten auch
Gelder aus dem EU-Sozialfonds fließen, sagte der EU-Kommissar. Aus
dem Sozialfonds stehen Deutschland für die kommenden sieben Jahre
insgesamt 9,38 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag sei
bislang "sicher nicht" ausgeschöpft, erklärte Spidla.

Ob die Nokia-Mitarbeiter darüber hinaus auch Hilfszahlungen aus
dem EU-Globalisierungsfonds erwarten könnten, bezeichnete Spidla
hingegen als "offene Frage". Allein eine Betriebsverlagerung nach
Rumänien - also innerhalb der EU - sei "kein wirklicher Anlass" für
die Bundesregierung, um Gelder aus dem Globalisierungsfonds zu
beantragen. Entscheidend sei, wie ein möglicher Antrag auf Hilfen aus
dem Globalisierungsfonds von den deutschen Behörden begründet sei.
Zuwendungen aus diesem Fonds seien denkbar, falls die geplante
Schließung des Standortes Bochum "eine Konsequenz globaler
Veränderungen" darstelle.

Spidla kündigte zudem für das kommende Halbjahr eine Erweiterung
der Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtline an. Gegen
Diskriminierungen müsse nicht nur am Arbeitsplatz vorgegangen werden,
sondern beispielsweise auch bei der Vergabe von Krediten, sagte
Spidla. Deutschland habe mit dem vor eineinhalb Jahren in Kraft
getreten Gleichbehandlungsgesetz die Brüsseler
Anti-Diskriminierungsrichtlinie gut umgesetzt, fügte der Kommissar
hinzu. "Der Schutz, den es in Deutschland gibt, geht sehr weit",
sagte er. Allerdings gebe es auch hierzulande in einigen Punkten bei
der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie noch Nachbesserungsbedarf. So
bemängelte Spidla, dass in dem Gleichbehandlungsgesetz nur eine Frist
von zwei Monaten vorgesehen ist, innerhalb der ein Anspruch auf
Schadenersatz schriftlich geltend gemacht werden muss, beispielsweise
nach einer abgelehnten Bewerbung um einen Arbeitsplatz.

Bei Rückfragen: Tel. 030-26009-260

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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