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Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zur Gesetzesinitiative in Bayern

Geschrieben am 20-01-2008

Mainz (ots) - Die bayerische Landesregierung ist gerade auf dem
Weg, einen Fehler zu machen. Mit dem angekündigten Gesetz zur
Online-Durchsuchung noch vor dem für Frühjahr erwarteten Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema verschwendet sie
Ressourcen. Zum Hintergrund: Nordrhein-Westfalen hat bereits ein
Gesetz verabschiedet, die Karlsruher Richter prüfen es gerade und
haben dazu ein Grundsatzurteil angekündigt. Doch darauf wollen die
Bayern nicht warten. So wird sich der Landtag schon bald in mehreren
Lesungen mit dem Thema beschäftigen, Stäbe von wissenschaftlichen
Mitarbeitern und Juristen werden sich dann bereits intensiv damit
auseinandergesetzt haben - der normale Weg der Gesetzgebung eben.
Doch schon heute ist klar, dass man bereits im Frühjahr Sicherheit
haben wird, ob das Gesetz überhaupt bestand haben wird. In den
vergangenen Jahren kam es häufig vor, dass die Karlsruher Richter ein
Gesetz kippten. So arbeitet das Bundesinnenministerium derzeit an
einer Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes, das 2006 für
verfassungswidrig erklärt wurde. Jetzt haben die Gesetzgeber des
Bundes und der Länder die komfortable Situation, voraussichtlich nur
wenige Wochen abwarten zu müssen, um dann ihr Gesetz auf Basis der
Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verabschieden zu
können. Doch die Bayern sind gerade auf dem besten Weg, diese Chance
zu vertun. Mit Respektlosigkeit gegenüber dem höchsten deutschen
Gericht muss das nichts zu tun haben, mit fehlender politischer
Vernunft aber allemal.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Helga Boschitz
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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