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Mitteldeutsche Zeitung: zu Ramelow und Verfassungsschutz

Geschrieben am 17-01-2008

Halle (ots) - Ein wichtiger Sieg für Meinungsfreiheit und
Persönlichkeitsrechte! Das Kölner Verwaltungsgericht hat klipp und
klar festgestellt, dass Verfassungsschützer von Bund und Ländern bei
der Datensammelei über den Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow aus
der Links-Fraktion über die Stränge geschlagen haben. Der Geist der
freiheitlichen Verfassung wurde nicht geschützt, sondern geschwächt -
durch stures Beharren auf einmal angenommenen Verdachtsmomenten
gegenüber einem vermeintlichen Linksextremisten. Auch wenn dieses
Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Es zeigt Grenzen auf.
Antikapitalistische Bekenntnisse sind eben noch längst kein Beleg für
Planspiele zur Errichtung einer Diktatur.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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