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Tarifforum 2008 am 18. und 19. Januar 2008 in Berlin, Hotel Concorde Kurfürstendamm "heiße Eisen"

Geschrieben am 16-01-2008

Krefeld/Berlin (ots) - Die Tarifpolitik und die Rechtsprechung im
Arbeitsrecht befinden sich im Umbruch. Das Tarifforum befasst sich
mit dem Einfluss von Europa auf die deutsche Gesetzgebung und
Rechtsprechung sowie mit der aktuellen Tarifpolitik und der
Rechtsprechung zum Arbeitsrecht. Richter des Bundesarbeitsgerichtes
und Kritiker aus Unternehmen, Verbänden und Wissenschaft nehmen
Stellung.

Es werden "heiße Eisen" angefasst (vgl. das Programm im Anhang
www.tarifforum2008.de)

1.EUROPA - ABGABE DER VOLLEN SOUVERÄNITÄT DEUTSCHLANDS?

Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung - also die volle
Souveränität Deutschlands - gehen schleichend von Deutschland auf
Europa über. Der Europäische Gerichtshof diszipliniert bereits den
deutschen Gesetzgeber. Gibt es hierfür eine Basis in der Verfassung
Deutschlands? (Professor Dr.Udo Steiner, Richter am
Bundesverfassungsgericht a.D.).

2.MINDESTLÖHNE -ERWEITERUNG DER ZAHL DER ARBEITSLOSEN?

Bei einer gesetzlichen Regelung der Mindestlöhne greift der Staat
massiv in die Tarifautonomie ein. Versagen etwa die
Tarifvertragsparteien, so dass der Staat anstelle der
Tarifvertragsparteien handelt (Arbeitnehmerentsendegesetz und Gesetz
über die Mindestarbeitsbedingungen) oder ist die politisch gegebene
Begründung für Mindestlöhne nur eine Scheinbegründung? Führt der
Mindestlohn, wenn er in allen oder vielen Branchen gesetzlich
eingeführt würde, weil die Tarifvertragsparteien versagen, zu einem
starken Anstieg der Arbeitslosigkeit? Ist also die Einführung eines
gesetzlichen Mindestloh-nes ein Plan der Politik mit bewusster
Volksverdummung? Oder ist die politische Absicht von edler Gestalt?

3.MEHRERE TARIFVERTRÄGE IN EINEM BETRIEB - SOZIALER UNFRIEDE ALS
FOLGE?

Bisher galt nach der Rechtsprechung das Ordnungsprinzip,
demzufolge in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag maßgebend ist,
nämlich der jenige Tarifvertrag, dessen fachlicher Geltungsbereich
den wesentlichen Teil der Aufgaben des Betriebes und der Arbeitnehmer
erfasst (Tarifeinheit). Die Zuständigkeiten haben sich die
Gewerkschaften in der Vergangenheit untereinander aufgeteilt. Neue
kleine Gewerkschaften drängen auf den Markt der Tarifpolitik. Das
Nebeneinander mehrerer einschlägiger Tarifverträge im gleichen
Betrieb für die gleiche Arbeitnehmergruppe mit unterschiedlichen
Tarifverträgen (Tarifpluralität), ist bisher von der Rechtsprechung
nicht für rechtens erachtet worden. Die Tarifeinheit hat in den
vergangenen Jahrzehnten den sozialen Frieden im Betrieb
sichergestellt. Soll dies nun anders werden?

Die Arbeitgeber der Bahn AG und ebenso andere Gewerkschaften im
Deutschen Gewerkschaftsbund DGB sehen - ebenso wie maßgebende
Politiker - die verhängnisvollen Auswirkungen einer Tarifpluralität.
Die Tarifpluralität, wie sie von der GDL erkämpft worden ist,
gefährdet den sozialen Frieden im Betrieb, weil eine Gewerkschaft die
andere Gewerkschaft zu übertrumpfen versucht und die jeweils in
unterschiedlichen Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer mit
gleichen Tätigkeiten unterschiedliche Arbeitsbedingungen haben
werden.

Wird die Rechtsprechung das Prinzip der Tarifeinheit aufgeben?
Müsste statt dessen der Gesetzgeber tätig werden?

Auf dem Tarifforum 2008 werden aus unterschiedlichen Positionen
Antworten gegeben.

4.SYMPATHIESTREIKS ERLAUBT - EINE STÖRUNG DER TARIFPARITÄT?

Der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bisher für rechtswidrig
gehaltene Unterstützungsstreik wird vom BAG neuerdings unter Aufgabe
der bisherigen Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet. Demgegenüber
wird die Sympathieaussperrung der Arbeitgeber vom BAG nicht für
rechtmäßig gehalten. Wird nunmehr die Tarifparität gestört? Gibt es
zwischen den Tarifvertragsparteien überhaupt noch eine Parität? Die
Entscheidung des BAG steht auf dem Prüfstand des Tarifforum 2008.

5.STREIKS GEGEN SOZIALPLÄNE ODER AUSGLIEDERUNGEN - WEITERE
GEFÄHRDUNG DES WIRTSCHAFTS-STANDORTES DEUTSCHLAND?

Durch ein neues Urteil räumt das BAG den Gewerkschaften das Recht
ein, Sozialpläne durch Arbeitskampfmaßnahmen zu erzwingen und
Ausgliederungen von Betrieben oder Betriebsteilen zu verhindern.

Die ursprünglich den Betriebspartnern auf der Betriebsebene
eingeräumte Kompetenz, ausschließlich auf der Betriebsebene für den
von Interessenausgleich und Sozialplan zu sorgen, wird somit in
Zukunft in der Unternehmenspraxis auf die Tarifebene übertragen.

Auf dem Tarifforum 2008 wird die Erweiterung von
Gewerkschaftskompetenzen kontrovers diskutiert.

6.TRÄGER DES TARIFFORUM 2008

Dies sind der Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen
(ar.di) e.V. und die Tarifgemeinschaft TÜV e.V. sowie in Kooperation
der Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. (Fachzeitschrift
"Betriebs Berater") sowie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. F.-W. Lehmann
- A. Frommherz - Prof. Dr. W. Steckhan, Krefeld.

Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2

Auskünfte erteilt:

Rechtsanwalt Dr. F.-W. Lehmann
Mobil 0172 2996074

in Kanzlei

Rechtsanwälte
Dr. Lehmann - A. Frommherz - Professor Dr. Steckhan
Haus Neuenhofen
Uerdinger Straße 593, 47800 Krefeld
Tel. +49 (0) 2151 501757
Fax: +49 (0) 2151 501758

Die Experten im Arbeitsrecht

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