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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

Geschrieben am 14-01-2008

Bielefeld (ots) - Ampeln sollte es nicht nur im Straßenverkehr
geben. Auch bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln leisten sie gute
Dienste. In Großbritannien markieren rote Ampeln auf Verpackungen
bedenkliche, weil zuckerreiche Produkte. Finger weg, lautet die
Warnung. Grüne Lichtzeichen zieren Gesundes wie Obst und Gemüse.
Deutschland sollte den britischen Weg mitgehen.
Immerhin bedeutet das von der Koalition vereinbarte Gentechnikgesetz
einen Fortschritt. Genveränderte Zusatzstoffe in ansonsten ohne
Gentechnik hergestellten Produkten sollen nur zulässig sein, wenn
natürliche Alternativen fehlen. Zudem müssen die Zusatzstoffe der
EU-Öko-Verordnung genügen.
Mit strengen Regeln für die Kennzeichnung »Ohne Gentechnik« will die
Regierung dem breiten Unbehagen in der Bevölkerung gegenüber Genfood
Rechnung tragen. 80 Prozent der gentechnisch veränderten Pflanzen
wandern als Futtermittel durch die Mägen von Tieren. Bislang erfuhr
der Verbraucher nicht, ob sich diese Futtermittel in der Milch und
dem Fleisch verbergen, das er gekauft hat. Die Kennzeichnung »Ohne
Gentechnik« weist künftig auf den Verzicht auf diese Futtermittel
hin.
Was im Essen drinsteckt, ist für uns Konsumenten die entscheidende
Frage. Gesund, frisch und natürlich wollen wir die Speisen haben. Wir
möchten wissen, wie das Lebensmittel in unserem Einkaufswagen
hergestellt wurde, woher es stammt, ob es uns möglicherweise schadet.
Stattdessen herrscht Sprachverwirrung: Um das Reizwort Zucker zu
umgehen, schreiben die Hersteller auf die Verpackungen ihrer
Kalorienbomben lieber Glucose, Fructose, Lactose oder Maltodextrin.
Zucker bleibt aber Zucker.
Ein »Formschinken« ist kein Schinken, sondern ein aus Fleischresten
zusammengepresstes Gebilde, und das »natürliche Aroma« im
Erdbeerjoghurt stammt nicht aus den roten Früchten, sondern wird aus
einem Holzpilz gewonnen. Die Wortschöpfung »Quasi-Bioware« gaukelt
eine ökologische Herstellungsweise nur vor.
Unsere Lebensmittel stecken voll mit E-Stoffen, die konservieren,
stabilisieren, färben und den Geschmack verstärken. Mehr als 300 hat
die EU zugelassen, obwohl die Hälfte bei Wissenschaftlern umstritten
ist, weil sie Allergien auslösen können.
Wir wollen niemandem die Freude am Essen nehmen. Aber ist es nicht
so, dass wir gern mehr über das wissen möchten, was wir täglich
schlucken?
Die Namen derjenigen, die etwa Gammelfleisch in Umlauf gebracht oder
illegal Tiermehl verfüttert haben, erfahren wir meist nicht. Solange
das so bleibt, sind Verbraucherinformationsgesetze halbherzig. Der
Staat hat die Pflicht, die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger
zu schützen. Das gilt für Gewalt genauso wie für ungenießbares
Fleisch. Zum Schutz der Bürger gehört die Kennzeichnung von
Produkten. Aber auch, dass die Namen der Hersteller und Vertreiber
minderwertiger Waren genannt werden.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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