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Zur heutigen Berichterstattung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

Geschrieben am 18-12-2007

Nürnberg (ots) - Zu dem heute (18. Dezember) erschienenen Artikel
in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ("Wir bitten um
Stellungnahme") erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA):

Der Vorstandsvorsitzende Frank-J. Weise und die weiteren
Vorstandsmitglieder hatten keine Detailkenntnis von dem
Vergabeverfahren, das vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde. Herr
Weise kannte die Projektidee. Er hat aber keinen Einfluss darauf
genommen, an wen das Projekt vergeben werden sollte, sondern das
Vergabeverfahren dem zuständigen "Regionalen Einkaufszentrum" der BA
in Nordrhein-Westfalen überlassen, damit unter korrekter Beachtung
des Vergaberechts ein geeigneter Träger für die Durchführung des
Projekts beauftragt wird. Es wurde seitens des Vorstands und des
Vorstandsvorsitzenden kein Einfluss auf das entsprechende
Vergabeverfahren genommen.

Im Bericht des Bundesrechnungshofes, der in der Zeitung zitiert
wird, wird dargelegt, das Büro des Vorstandsvorsitzenden hätte die
Agentur für Arbeit Wuppertal aufgefordert, das Projekt ohne
Ausschreibung an ein bestimmtes Beratungsunternehmen zu vergeben.
Dies ist falsch und die BA hat das in ihrer Stellungnahme, die dem
Bundesrechnungshof in Kürze zugehen wird, auch deutlich gemacht.
Vielmehr ist das Projekt eines von zahlreichen Projekten gewesen, die
im Reformbüro der Zentrale initiiert worden sind, um
Integrationsstrategien zur Vermittlung von Arbeitslosen zu
überprüfen. Das Reformbüro war dem Bereich des Vorstandsvorsitzenden
nur organisatorisch zugeteilt. Es ist nicht das "Büro des
Vorsitzenden des Vorstands", und das Büro des Vorsitzenden sowie der
Vorstandsvorsitzende selbst hatten von den Details des
Vergabeverfahrens keine Kenntnis.

Ferner wird in dem Artikel der Bericht zitiert, die BA hätte eine
Ethikklausel, die eine Auftragsvergabe an ehemalige Berater
untersagt, mit dem betreffenden Unternehmen abgestimmt. Dies ist
falsch. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Unternehmen
bestand keine Ethikklausel. Sie wurde zu einem späteren Zeitpunkt
durch die BA initiiert und geschrieben. Es hat keine Abstimmung mit
dem Unternehmen gegeben. Der Geschäftsführer des Unternehmens wurde
lediglich darüber informiert, dass es diese Ethikklausel künftig
gibt.

Die BA hat die Kritik des Bundesrechnungshofes am Gesamtverfahren
intensiv geprüft. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass eine
freihändige Vergabe rechtlich zulässig war, da der beauftragte
Dienstleister entscheidende Alleinstellungsmerkmale aufgewiesen hat
und deshalb als einziger Auftragnehmer in Frage kam. Dies hat die BA
dem Bundesrechnungshof in ihrer Stellungnahme mitgeteilt.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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