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Der Tagesspiegel: Engelen-Kefer warnt vor "Verwässerungen" beim Antidiskriminierungsgesetz

Geschrieben am 04-05-2006

Berlin (ots) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula
Engelen-Kefer begrüßt, dass sich die Koalitionspartner "auf einen
tragfähigen Gesetzesentwurf" zur zur Antidiskriminierung geeinigt
haben. Sie warnte gegenüber dem Tagesspiegel (Freitag-Ausgabe) davor,
den Entwurf im Gesetzgebungsverfahren zu verwässern. Engelen-Kefer
verteidigte, dass auch für den Bereich des allgemeinen
Geschäftsverkehrs umfassend Benachteiligungen verboten würden. "Es
ist nicht gerechtfertigt, einem Behinderten zum Beispiel einen
Hotelaufenthalt zu verwehren, nur weil er behindert ist", sagte sie.
Die Befürchtungen der Arbeitgeber, dass das Gesetzesvorhaben zu
Bürokratie und Rechtsunsicherheit führen werde, hält sie für
unbegründet. "Die Kritik der Arbeitgeberverbände ist unsachlich und
unbegründet", sagte die Gewerkschafterin. Es sei nicht zutreffend,
dass Klein- und Mittelunternehmen benachteiligt würden. Engelen-Kefer
forderte die Arbeitgeber auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und
sich aktiv dafür einzusetzen, Diskriminierung zu vermeiden. "Wir
hätten viel erreicht, wenn das Gesetz gar nicht zur Anwendung kommen
müsste." Sie begrüßte den Vorschlag, dass Bürger im Falle einer
Diskriminierung Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen könnten.
"Es müssen Sanktionen vorgesehen werden, die wirksam, abschreckend
und verhältnismäßig sind." Denn das Ziel müsse sein, "Vorurteile
abzubauen, Diskriminierungen im Keim zu ersticken und
Benachteiligungen zu vermeiden."

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Tagesspiegel:
Tel. (030) 7262626-00

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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