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LVZ: Von der Leyen: Lea-Sophie könnte noch leben, wenn sich alle an die Sicherungsmechanismen gehalten hätten / Klare Absage an eine gesonderte Pflichtuntersuchung zur Früherkennung von Kindesmisshand

Geschrieben am 26-11-2007

Leipzig (ots) - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen
(CDU) hat sich strikt gegen eine gesonderte Pflichtuntersuchungen von
Kindern zur Früherkennung von Misshandlungsfolgen ausgesprochen. Man
dürfe nicht 100 Prozent der Eltern einem so schrecklichen Verdacht
aussetzen, sagte sie in einem Interview mit der "Leipziger
Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe). Zugleich äußerte sie die
Überzeugung, dass das Leben der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin
hätte gerettet werden können, wenn alle Beteiligten sich an die
Sicherungsmechanismen gehalten hätten. Das Kind hätte gerettet werden
können, "wenn an entscheidender Stelle Menschen aufmerksam sich um
das Wohl des Kindes gekümmert und vor allem das Kind auch angeschaut
hätten", so die Ministerin.

"Es ist ein längerer und schauerlicher Prozess, ehe ein
fünfjähriges Kind nur noch 7,5 Kilo wiegt. Solche Eltern lügen
notorisch über den Zustand des Kindes und wenden mit großem Geschick
Verdunkelungsstrategien an. Um all dem vorzubeugen, gibt es
Sicherungsmechanismen, die aber auch umgesetzt werden müssen.

Die Ministerin warnte vor dem üblichen "Aktionismus" in solchen
Fällen. Bund, Länder und Kommunen hätten bereits erfolgreich an einem
Netz zum Schutz für Kinder gearbeitet. "Größer geworden ist die
Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Die Zahl der Anzeigen ist ebenso
gestiegen wie die Zahl der Kleinstkinder, die zum Schutz aus den
Familien genommen wurden." Polizei und Jugendhilfe arbeiteten heute
viel enger zusammen. "Man wird niemals alle Fälle von Kindestötung
verhindern können. Unser Ziel muss sein, die zu hohe Zahl von
Verwahrlosung und Misshandlung mit Todesfolge deutlich zu senken. Das
ist möglich, wenn wir eine bessere Fehlerkultur entwickeln", sagte
die CDU-Politikerin.

Ihre Absage an eine gesonderte Pflichtuntersuchung zur
Früherkennung von Kindesmisshandlung begründete Frau von der Leyen
mit der Feststellung: "Man muss nicht hundert Prozent der Eltern
einem Misshandlungs-Verdacht aussetzen. Aber man kann zwei Dinge tun.
Ein verbindliches Einladewesen zur Vorsorgeuntersuchung. Wer nicht
kommt, erhält Besuch vom Jugendamt." Eine einzige
Misshandlungsuntersuchung in fünf Jahren brächte im Übrigen gar
nichts. "Eltern, die ihre Kinder schlagen, hören 14 Tage vor der
Untersuchung auf zu schlagen, damit die blauen Flecke verschwinden.
Deshalb ist die gesteigerte Aufmerksamkeit bei Kinderärzten,
Jugendamtsmitarbeitern und Nachbarn so wichtig. Auch wir Ärzte müssen
uns fragen, können wir routinemäßig ein Raster entwickeln, das bei
Verdachtsmomenten aktives Handeln auslöst", sagte die Ministerin, die
selbst Ärztin ist.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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