| | | Geschrieben am 20-11-2007 Lausitzer Rundschau: Automatisierte Kfz-Erfassung - ein Fall für Karlsruhe Lückenlose Kontrolle
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 Cottbus (ots) - Der Vorgang erinnert zweifellos an Orwellsche
 Szenarien. Auf Deutschlands Straßen werden Millionen Autokennzeichen
 automatisch erfasst und mit Fahndungscomputern abgeglichen. Acht der
 16 Länder-Polizeigesetze erlauben mittlerweile diese Praxis, die nun
 vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen wird.
 Ob es sich dabei wirklich um einen unzulässigen Eingriff in die
 informationelle Selbstbestimmung handelt, wie die Kläger meinen, ist
 jedoch zweifelhaft. Denn worum geht es konkret? Eine Autonummer wird
 nur erfasst, wenn sie sich tatsächlich auf den Fahndungslisten
 wiederfindet. Ebenso gut könnte auch ein Polizist an der Straße
 stehen und nach einem gesuchten Wagen Ausschau halten. Ein Missbrauch
 von Informationen über unverdächtige Fahrzeuge ist ausgeschlossen,
 weil sie ohnehin nicht gespeichert werden.
 Insofern greift das Argument vom totalen Überwachungsstaat nur
 bedingt. Die sprichwörtliche Datensammelwut ist an dieser Stelle
 gegenstandslos. Wem die lückenlose Kontrolle gegen den Strich geht,
 der dürfte sich auch nie einem Flugzeug anvertrauen.
 Zu fragen bleibt freilich, warum jedes Bundesland beim Nummern-Check
 sein eigenes Gesetzessüppchen kocht. Um einen Datenmissbrauch
 auszuschließen, wäre eine einheitliche Bundesregelung geboten. Zumal
 es sich beim automatischen Kennzeichen-Abgleich letztlich um ein
 Instrument zur Strafverfolgung handelt. Der gesetzliche Rahmen dafür
 ist Sache des Bundes, nicht der Länder. Insofern könnte die Klage in
 Karlsruhe durchaus ihr Gutes haben.
 
 Originaltext:         Lausitzer Rundschau
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