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Gehb/S. Kauder: Deutscher Bundestag beschließt mit den Stimmen der Koalition Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Geschrieben am 09-11-2007

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige
Berichterstatter im Rechtsauschuss, Siegfried Kauder MdB, erklären zu
der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung
der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche
Bundestag heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der Richtlinie über
die Vorratsdatenspeicherung angenommen. Damit hat der Bundestag ein
langes und gründlich vorbereitetes Gesetzgebungsverfahren
abgeschlossen.

Mit dem neuen Gesetz wird der gesamte Bereich der verdeckten
Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung verfassungskonform
neu geordnet. Dem in der öffentlichen Diskussion vielfältig erweckten
Eindruck, aufgrund dieser Neuregelung könne nunmehr jeder
voraussetzungslos von staatlichen Stellen abgehört werden, muss
deshalb entschieden widersprochen werden. Grundvoraussetzung für die
Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen ist nach wie vor, dass ein
durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat
vorliegt.

Im Laufe der Jahre hatten sich bei den verschiedenen
Ermittlungsmaßnahmen Unterschiede ergeben, die so nicht weiter
aufrecht zu erhalten waren. Die Neuregelung auf diesem Gebiet bringt
somit eine sinnvolle Abstimmung der Eingriffsmöglichkeiten und ihrer
Schranken und berücksichtigt verfassungsgerichtliche Vorgaben, unter
anderem zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Zudem
verbessert der Gesetzentwurf Verfahrenssicherungen wie
Dokumentations- und Löschungspflichten sowie bei der nachträglichen
Benachrichtigung der Betroffenen.

Neu ist die Einführung einer Regelung zu Zufallsfunden bei
Medienmitarbeitern. Durch diese neue Vorschrift werden der
Informantenschutz und die Pressefreiheit gestärkt.

Der mit dem Gesetz vorgesehene absolute Schutz für Seelsorger,
Strafverteidiger und Abgeordnete ergibt sich unmittelbar aus dem
Grundgesetz und stellt eine Ausnahme dar, aber keine allgemeine Regel
für die anderen Gruppen der Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte,
Ärzte und Journalisten. Deren Interessen werden in Fällen, in denen
eine Ermittlungsmaßnahme Erkenntnisse ergeben würde, über die sie das
Zeugnis verweigern dürften, durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im
Einzelfall gewahrt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden im
Übrigen die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung
nochmals verschärft.

Das Gesetz berücksichtigt aber auch die verfassungsrechtlich
gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass die
Ermittlungsbehörden für eine effektive Bekämpfung schwerer
Kriminalität über diese wichtigen Ermittlungsinstrumente verfügen
müssen. Dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Schon nach der
bisherigen Rechtslage durften Daten von den
Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert und
von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden. Mit den neuen
Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wird es auch weiterhin keine
Speicherung der Gesprächsinhalte geben, vielmehr können die
Ermittlungsbehörden in gesetzlich eng umschriebenen Fällen Auskunft
über Verkehrsdaten verlangen, die für die Dauer von sechs Monaten
gespeichert werden müssen. Die teilweise populistisch geschürte Angst
vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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