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Gehb/Granold: Privilegierung des Kindeswohls steht im Vordergrund

Geschrieben am 09-11-2007

Berlin (ots) - Zur Unterhaltsrechtsreform, die heute im Deutschen
Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet wird, erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB und die zuständige Berichterstatterin der Union, Ute Granold
MdB:

Die Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform ist als deutliches Signal
zur Förderung des Kindeswohls zu begrüßen.

Die nun gefundene gesetzliche Regelung führt zu einer Neubewertung
der Unterhaltsberechtigung, wobei ein gerechter Ausgleich zwischen
Kindern, Ehegatten und kinderbetreuenden verheirateten, geschiedenen
und nicht verheirateten Elternteilen angestrebt wird. Im Vordergrund
stehen dabei Verbesserungen für die schwächsten Mitglieder der
Gesellschaft, die Kinder. Auch die Gerichtsfestigkeit des
Gesetzentwurfes im Lichte der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 2007 konnte nun erreicht
werden.

Die Unterhaltsrechtsreform soll sich nun in der Praxis bewähren
und die Situation der Kinder verbessern.

Daher muss auch geprüft werden, ob aus steuerrechtlichen Gründen
in Einzelfällen die Bedarfsgemeinschaft von Kind und betreuendem
Elternteil finanziell schlechter gestellt sein könnte als bei der
gegenwärtigen Gesetzeslage.

Aus diesem Grunde hat die Union zuletzt im Rechtsausschuss
gefordert, eine Einschätzung zur steuerrechtlichen Auswirkung der
Unterhaltsrechtsreform einzuholen.

Auch eine Harmonisierung mit dem Sozialrecht sollte in diesem
Zusammenhang geprüft werden.

Ungeachtet dieser Gesichtspunkte ist es richtig und dringlich, die
Unterhaltsrechtsreform in dieser sinnvollen Form jetzt zu
verabschieden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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