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Der Tagesspiegel: Anwältin im "Fall Görgülü": Behörden müssen aus BGH-Beschluss Konsequenzen ziehen

Geschrieben am 25-10-2007

Berlin (ots) - Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im
Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen
Rechtsanwältin rasche Konsequenzen aus der Entscheidung gefordert.
"Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater", sagte
die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem in
Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Freitagausgabe). Zeycan sagte
weiter, die Pflegeltern des achtjährigen Sohnes von Görgülü würden
"den Umgang des Vaters mit dem Kind trotz gegenteiliger
Gerichtsbeschlüsse seit Wochen boykottieren". Zudem habe das
zuständige Amt Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt.
Sie hoffe jetzt, dass "die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den
BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten." Obwohl die
Übertragung des Sorgerechts vom BGH abgelehnt worden sei, werde der
Vater in seinem Verhalten in allen Punkten bestätigt.

Görgülüs ehemalige Lebensgefährtin hatte das gemeinsame Kind zur
Adoption freigegeben, ohne dies mit dem Vater abzusprechen. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte am Mittwoch seinen
Beschluss im Fall Görgülü bekanntgegeben und darin festgestellt, dass
nichteheliche Väter auch ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht
für ihr Kind bekommen können. Pflegeeltern, die das Umgangsrecht des
leiblichen Vaters nicht akzeptieren wollen, drohten die Karlsruher
Bundesrichter mit einer Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie.
Der 1999 geborene Junge lebt bei Pflegeeltern, die seine Adoption
anstreben. Der BGH betonte allerdings erneut das Kindeswohl - was
bedeuten könnte, dass er auch nach wie vor kein Sorgerecht erhält, um
die in viele Jahren entstandene Bindung an die Pflegeeltern nicht zu
gefährden. Alle Versuche des Vaters um Sorgerecht und Umgang mit dem
Kind waren vor den Behörden und vor dem Oberlandesgericht Naumburg
gescheitert. Dagegen stellten sich der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und mehrfach auch das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hinter die Vaterrechte.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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