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Westdeutsche Zeitung: In NRW wird das Widerspruchsverfahren abgeschafft = Von Peter Kurz

Geschrieben am 24-10-2007

Düsseldorf (ots) - Sich vertragen ist besser als klagen. So heißt
es in einer Broschüre des NRW-Justizministeriums. Darin geht es
freilich um Schiedsmänner, die Streitigkeiten zwischen Privatpersonen
schlichten sollen. Im Verhältnis des Bürgers zur Verwaltung wird dem
Untertan nicht nur das Gegenteil empfohlen, sondern ab November sogar
vorgeschrieben. Fällt das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht
weg, so heißt das nichts anderes als: Wenn Du, lieber Bürger, mit der
Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bist, dann klage
gefälligst.

Gewiss gibt es die Fälle wie den eines Lesers unserer Zeitung,
dessen Antrag auf eine Grundsicherungsrente seit Jahren zwischen den
Behörden hin und her pendelt. Wäre die Sache schneller auf dem
Richtertisch, auf dem sie am Ende ohnehin landet, gäbe es eine
schnellere Entscheidung. Doch da sind auch die Fälle, für die das
Widerspruchsverfahren doch gerade erfunden wurde. Die Behörde hat die
unkomplizierte Möglichkeit, vom Bürger bemerkte Fehler zu
korrigieren. Das Verhältnis der Bürger zur oft geschmähten Verwaltung
wird gewiss nicht verbessert, wenn ihre Entscheidungen gewissermaßen
außerhalb jeder Diskussion gestellt werden und nur noch mit der Keule
der Klage zu Fall gebracht werden können. Vor dieser Klage steht eine
verständliche Schwellenangst der Bürger, ein Gericht einzuschalten.
Statt einen unkomplizierten Widerspruch einzulegen, müssen sie nun
mit fachlicher und entsprechend teurer Hilfe eine Klageschrift
formulieren und auch noch Gerichtskosten bezahlen.

Für den Gesetzgeber ist es sehr bequem, mit dem Zauberwort
Bürokratieabbau zu werben. Es stimmt ja auch, dass die Behörden
weniger zu tun haben, wenn ihnen Widersprüche der Bürger vom Leibe
gehalten werden. Doch zum einen wird angesichts zu erwartender Klagen
das Problem nur zu den Verwaltungsgerichten verlagert. Zum anderen
darf sich die Verwaltung die Bürger nicht wie lästige Querulanten vom
Leibe halten. Das Widerspruchsverfahren hatte durchaus einen
Befriedungseffekt. Man frage Betroffene, die die Erfahrung gemacht
haben, dass sich die Verwaltung auf ihren Widerspruch hin korrigiert.
Wenn der Bürger jetzt nur noch das Gefühl hat "Die machen ja doch
nur, was sie wollen", wird das die Staatsverdrossenheit schüren.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211 / 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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