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Diakonie Deutschland und DEKV fordern eine flächendeckende und qualifizierte Notfallversorgung für alle Patienten

Geschrieben am 17-02-2020

Berlin (ots) - Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Reform
der Notfallversorgung erachten es die Diakonie Deutschland und der Deutsche
Evangelische Krankenhausverband (DEKV) für notwendig, dass die Bundesregierung
die Neuregelung der Notfallversorgung grundsätzlich angeht. Ihre Gestaltung
nimmt eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und
qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung ein. "Bei einer zukunftsfesten,
hochwertigen und qualifizierten Notfallversorgung müssen die Bedürfnisse der
Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden. Menschen wünschen sich, im
Notfall qualifiziert versorgt zu werden und zeitnah die Notaufnahme zu
erreichen. Das unterstreichen auch die Ergebnisse der aktuellen vdek
Bevölkerungsbefragung(1) zum Krankenhausstrukturwandel: 87 Prozent der
Bevölkerung äußerten die Befürchtung, dass bei einer Schließung kleinerer Häuser
die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gefährdet sei. Eine Konzentration
der Integrierten Notfallzentren auf wenige Standorte an großen Häusern lehnen
wir daher ab. Wichtig ist uns, insbesondere die Bedürfnisse älterer und kognitiv
eingeschränkter Menschen einzubeziehen. Schon heute ist jeder dritte Patient in
der Notaufnahme älter als 70 Jahre. Auf diese Herausforderungen muss eine
qualifizierte und zukunftsfähige Neuregelung der Notfallversorgung Antworten
finden. Mit ihrem Netzwerk an Krankenhäusern beteiligen sich die Diakonie
Deutschland und der DEKV auch in Kooperation mit den Kassenärztlichen
Vereinigungen bereits heute und künftig selbstverständlich an dieser zentralen
Aufgabe. Die richtigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist jetzt die Aufgabe
der Politik. Bei der anschließenden konkreten Gestaltung der
Versorgungsstrukturen bringen wir gern aktiv unsere Expertise ein", erklärt
Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf werden die Ziele flächendeckender und
qualifizierter Notfallversorgung sowie Versorgungssicherheit nicht in allen
Punkten erreicht. Daher fordern die Diakonie Deutschland und der DEKV
eindringlich folgende Änderungen:

1. Risikostratifizierung der Notfallpatienten ist Schlüsselaufgabe Integrierter
Notfallzentren (INZ)

In zwingend erforderlichen Fällen können Krankenhäuser als Standort eines INZ
festgelegt werden, die nicht die Anforderungen im Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses erfüllen. Bei diesen Ausnahmeregelungen müssen nicht nur die
besonderen Bedürfnisse von Kindern und psychisch Erkrankten, sondern auch die
von kognitiv Beeinträchtigten, multimorbiden und älteren Patienten sowie von
Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Die Besonderheiten dieser
Patientengruppe sind bei der Gestaltung von Strukturen und Abläufen
einzubeziehen. Das bedeutet beispielsweise, dass das Team der Notaufnahme für
die Risikostratifizierung dieser kommunikativ oft eingeschränkten, vulnerablen
Patientengruppe qualifiziert werden muss. Darüber hinaus sind für Kommunikation
und Behandlung mehr Ressourcen einzuplanen, um den Bedürfnissen dieser Menschen
und ihrer Angehörigen gerecht zu werden.

2. Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen: Klare Zuständigkeit für die
organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung

Die fachliche Leitung eines INZ muss selbstverständlich das Krankenhaus inne
haben, um klare Zuständigkeiten und abgrenzbare Verantwortlichkeiten zu schaffen
sowie den komplexen Prozess der Notfallversorgung ressourcenschonend zu
organisieren. Ziel ist es, in einem INZ jederzeit eine qualifizierte 24/7
notfallmedizinische Versorgung sicherzustellen.

3. Fachlich-medizinische Leitung des INZ nach fachlichen Kriterien vergeben

Die fachlich-medizinische Leitung des INZ muss dem jeweiligen Notfallarzt des
Krankenhauses übertragen werden. Zu dessen Aufgaben gehört es,
notfallmedizinische Prozesse patientenzentriert, sicher und effizient zu
organisieren. Daher gehört die Leitung der Versorgung von Notfallpatienten im
INZ in die Verantwortung von erfahrenen notfallmedizinischen Experten, die über
eine Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin verfügen. Nur so
kann eine hochwertige, qualifizierte Notfallversorgung sichergestellt werden.

4. Keine Bestrafung für Notfallbehandlung: Vergütungsabschläge ersatzlos
streichen

Gegenüber Notfallpatientinnen und -patienten, die mit dem Rettungswagen oder als
Selbsteinweiser kommen, sind Krankenhäuser zur Hilfeleistung verpflichtet.
Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das zu Rechtsansprüchen des
Betroffenen gegenüber dem Krankenhaus führen. Der Referentenentwurf sieht vor,
dass Krankenhäuser ohne INZ für Notfallpatienten, die nicht stationär
aufgenommen werden müssen, einen Abschlag auf die Vergütung von 50 Prozent
erhalten. Diese Strafe muss aus dem Entwurf ersatzlos gestrichen werden. Für die
Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung bestraft zu werden, ist eindeutig der
falsche Anreiz.

5. Versorgungssicherheit von Notfallpatienten garantieren: offener Zugang zum
INZ für Krankenhäuser aller stationären Notfallstufen

Nicht nur Krankenhäuser der erweiterten oder umfassenden Stufe der
Notfallversorgung sollen INZ werden dürfen. Dies würde zu einer gezielten
Stärkung großer Krankenhäuser führen, da Notfallpatienten mit unklarem
Behandlungsbedarf im INZ ambulant und bei Bedarf im angeschlossenen Krankenhaus
stationär aufgenommen werden. Die Konzentration auf große Häuser verengt
eindeutig die Notfallversorgung. Auch die Krankenhäuser der Basisstufe müssen
INZ werden.

"Unser gemeinsames Ziel ist es, die Notfallversorgung zukunftsfähig zu
gestalten. Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sollten integrierte
Notfallzentren und die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und
Kassenärztlichen Vereinigungen etabliert werden. Notfallversorgung muss
flächendeckend, qualifiziert und bedarfsorientiert sein. In der diakonisch
getragenen Notfallversorgung steht immer der Patient mit seinen Bedürfnissen und
seiner Autonomie im Mittelpunkt", betont Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik
der Diakonie Deutschland.

Die ausführliche Stellungnahme der Diakonie Deutschland und des DEKV zum
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung ist beigefügt.

Quellen:

(1) http://ots.de/7fyIA1

Pressekontakt:

Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/126495/4521943
OTS: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)

Original-Content von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV), übermittelt durch news aktuell


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