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Ärzte und AOK warnen: Gesetzesänderungen gefährden zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten

Geschrieben am 11-12-2019

Berlin (ots) - Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK warnen davor,
dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit
schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben
gefährdet sind. Mit dem "Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb" (GKV-FKG)
sollen Verträge zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte
Krankheits-Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig
generell für unzulässig erklärt werden. "Trotz aller Warnungen und Proteste sind
die problematischen Regelungen auch in der jüngsten Fassung des Gesetzentwurfes
enthalten. Sie greifen drastisch in die Gestaltung bestehender, aber auch
künftiger Versorgungsverträge ein", sagt Dr. Werner Baumgärtner,
Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und Vertreter der Allianz
Deutscher Ärzteverbände in einem gemeinsamen Pressegespräch mit der AOK. "Es
besteht die Gefahr, dass besonders innovative Versorgungskonzepte künftig
schlicht unmöglich gemacht werden."

Die Ärzteverbände teilten das Anliegen des Gesetzgebers, dass es für Ärzte keine
gesonderte Vergütung für die Dokumentation spezifischer Diagnosen ohne
entsprechenden Leistungsbezug geben dürfe. Mit den geplanten Änderungen schieße
der Gesetzgeber aber deutlich über das Ziel hinaus: "Hier wird das Kind mit dem
Bade ausgeschüttet", so Baumgärtner. "Wenn ein Versorgungsvertrag mit den
Krankenkassen eine zielgenaue und adäquate Behandlung der Patienten erreichen
soll, brauchen wir auch weiterhin die Möglichkeit, dass in diesen Verträgen die
Diagnosen möglichst genau beschrieben werden."

Die AOK schließt sich der Forderung der Ärzte an: "Vergütungen für Leistungen,
die aus medizinischen Gründen nur für Patientengruppen mit bestimmten
Krankheiten vereinbart werden, sollten weiter zulässig sein", sagt der
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Wenn der Text des
GKV-FKG an dieser Stelle nicht geändert werde, seien zahlreiche regionale
Versorgungsverträge gefährdet, die die AOK in den letzten Jahren mit ihren
ärztlichen Vertragspartnern entwickelt und erfolgreich umgesetzt habe. Als
Beispiele nennt er ein Versorgungsprogramm der AOK Sachsen-Anhalt für Patienten
mit chronischen Nierenerkrankungen oder das Facharzt-Programm der AOK
Baden-Württemberg. Auch regionale Verträge für Patienten mit Lungenkrebs,
Diabetischem Fußsyndrom oder mit psychischen Erkrankungen seien betroffen.

"Die genaue Definition der Diagnosen und der erforderlichen medizinischen
Maßnahmen sorgt dafür, dass eine faire und aufwandsgerechte Vergütung der
Ärztinnen und Ärzte vereinbart werden kann", betont Litsch. Er verwahre sich
gegen die Behauptung, dass Ärzte und Kassen diese Verträge nutzten, um gemeinsam
systematisch Patienten-Diagnosen zu manipulieren. "Diese Behauptung ist bis
heute nie belegt oder gerichtlich dingfest gemacht worden. Und ich kann mir
absolut nicht vorstellen, dass Ärzte für ein paar Euro bewusst Diagnosen
manipulieren und ihre Patienten auf dem Papier kränker machen als sie sind", so
Litsch. Auch die Bundesländer hätten in ihrer Stellungnahme zum GKV-FKG
Nachbesserungen bei den geplanten Regelungen gefordert. "Sie sind in der
Gegenäußerung der Bundesregierung in Bausch und Bogen abgelehnt worden - mit der
Begründung, dass die Angabe von Diagnose in den Verträgen weiter möglich sei.
Das muss im Gesetzestext klargestellt werden", fordert Litsch.

Baumgärtner weist darauf hin, dass laut der Begründung zum Gesetzestext weiter
Vergütungen für bestimmte Krankheiten möglich sein sollen, sofern sie an die
Kapitel oder Obergruppengliederungen des internationalen Systems zur
Klassifizierung von Krankheiten (ICD) oder an einen "allgemeinen
Krankheitsbegriff" anknüpfen. "Diese scheinbare Entschärfung ist aber bei
näherer Betrachtung gar keine, weil sie nicht greift", kritisiert er und
verdeutlicht dies an einem Beispiel: "Wenn man in einen Vertrag zur Versorgung
von Diabetikern nur die ICD-Obergruppe Diabetes mellitus hineinschreiben darf,
dann bleibt völlig unklar, welche Form des Diabetes gemeint ist. Denn unter
diese Obergruppe fallen sowohl Diabetes mellitus Typ 1 als auch Diabetes
mellitus Typ 2. Das sind zwei völlig unterschiedliche Krankheiten, die
verschiedene Ursachen haben und unterschiedliche Patientengruppen betreffen", so
Baumgärtner. Er warnt vor einem "versorgungspolitischen Rückschritt" durch die
geplanten Änderungen: "Wir appellieren an den Gesetzgeber, die notwendigen
Innovationspotenziale und Gestaltungsspielräume für eine evidenzbasierte
Versorgungs- und Vertragsgestaltung zum Wohle der Patienten zu erhalten und
weiter zu stärken."

In einer Resolution hat sich die Allianz Deutscher Ärzteverbände schon Anfang
September gegen ein Verbot von spezifischen Behandlungsdiagnosen als
Voraussetzung für Leistungsvergütungen ausgesprochen. Initiatoren der Resolution
sind der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), die Gemeinschaft
Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, MEDI GENO Deutschland,
der NAV-Virchow-Bund sowie der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).
Unterstützt wird sie zudem vom Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK),
vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie vom Deutschen
Hausärzteverband).

(Gemeinsame Pressemitteilung der Allianz Deutscher Ärzteverbände und des
AOK-Bundesverbandes)

Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner
Allianz Deutscher Ärzteverbände
Michael Rauscher, Pressesprecher des Hartmannbundes
Telefon: 030/206208-11
E-Mail: Michael.Rauscher@Hartmannbund.de

AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Telefon: 030/34646-2309 oder 01520/15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/8697/4464919
OTS: AOK-Bundesverband

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


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