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Deutsche Umwelthilfe enthüllt Planungsmängel für weiteres LNG-Terminal: Flüssigerdgas-Anlage bei Wilhelmshaven ist nicht genehmigungsfähig

Geschrieben am 03-12-2019

Berlin/Wilhelmshaven (ots) - Neues Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe
belegt: Geplantes Vorhaben in der Jade wäre nicht genehmigungsfähig - Folgen des
Klimawandels und Störfallrecht stehen Bau der Anlage entgegen -
Wirtschaftsminister Altmaier und Ministerpräsident Weil treiben gleichwohl
Planungen für klimaschädliche LNG-Terminals voran - DUH fordert Stopp der
Planungen und wird sich am weiteren Verfahren beteiligen

Das geplante LNG-Terminal bei Wilhelmshaven ist aus Umwelt- und
Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig. Dies geht aus einem Rechtsgutachten
hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute in Berlin vorgestellt hat. Das
Terminal soll dem Import von verflüssigtem fossilem Erdgas (liquefied natural
gas, LNG) dienen. Quellen können unter anderem Fracking-Gas aus den USA und Gas
aus Katar sein. Die DUH fordert einen sofortigen Planungsstopp für die Anlage.

Das schwimmende LNG-Terminal mit Regasifizierungsanlage ist in der Jade bei
Wilhelmshaven geplant. Der Standort befindet sich in einem Bereich, in dem die
Folgen des Klimawandels durch einen Meeresspiegelanstieg und die Zunahme
extremer Sturmfluten besonders drastisch sein werden. Darüber hinaus liegen in
unmittelbarer Nähe mehrere naturschutzfachlich nicht nur herausragende Gebiete,
sondern Gebiete mit dem höchsten naturschutzfachlichen Schutzstatus überhaupt.
Ein größerer Austritt von LNG über Wasser führt zur Verdampfung, dabei bildet
sich eine entzündbare Wolke. Ein Störfallbetrieb, für den zudem umfangreiche
Baggerarbeiten in der sensiblen Jade erfolgen müssten, dürfte deshalb laut
Gutachten nicht genehmigt werden. Gemäß geltendem Landesraumordnungsprogramm ist
für das Gebiet auch keinerlei Nutzung ausgewiesen.

Die DUH lehnt den Bau sämtlicher an der deutschen Küste geplanter LNG-Terminals
ab. Für den geplanten Standort Brunsbüttel veranlasste die DUH bereits
umfangreiche Sicherheitsnachprüfungen, deren Ergebnisse bezeichnenderweise noch
immer nicht vorliegen. Dies bedeutet bereits eine deutliche Verzögerung für das
Projekt.

Fossiles Erdgas ist klimaschädlich. Dafür neu geschaffene Infrastruktur wie
LNG-Terminals widerspricht den Klimazielen und verhindert die Energiewende.
Durch den Austritt von Methan-Gas und den energetischen Aufwand für
Verflüssigung und Transport, trägt flüssiges Erdgas zum Klimawandel bei. Zur
Klimabilanz erschwerend hinzu kommt, dass die geplanten LNG-Terminals auch mit
Fracking-Gas aus den USA befüllt werden sollen. Die Förderung von Fracking-Gas
schadet Klima und Umwelt und führt beispielsweise zu Erdbeben.

Bund und Länder schaffen dennoch weiter Tatsachen: Mit Beschluss von Juni 2019
tragen die Kosten für den Anschluss an das Erdgasnetz nicht mehr die
LNG-Investoren, sondern per Umlage der Gaskunde. Dies alleine entlastet die
Investoren von Wilhelmshaven um rund 50 Millionen Euro. Durch eine
Ausnahmeregelung im Energiewirtschaftsgesetz erhalten die LNG-Unternehmen zudem
die Möglichkeit, sich von Auflagen freistellen zu lassen, die der Sicherung des
Wettbewerbs dienen. Für die Standorte Brunsbüttel und Wilhelmshaven ist ein
solcher Antrag bereits bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Der Vorteil für
die Unternehmen: Das Finanzierungsrisiko sinkt erheblich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Während die
Bundesregierung der klimafreundlichen Windenergie einen Stein nach dem anderen
in den Weg legt, forciert sie Investitionen in klima- und umweltschädliche
LNG-Terminals. Sie arbeitet intensiv daran, die eigenen Klimaziele zu verfehlen.
Die Planungen untergraben den Ausstieg aus fossilen Energien und bilden darüber
hinaus ein enormes Sicherheitsrisiko. Auch Niedersachsen steht hinter dem
Terminal und macht - wie aktuell Ministerpräsident Stephan Weil bei einer Reise
nach Katar - den Weg frei für gute Geschäfte mit fossilem Gas. Bundesregierung
und Niedersachsen dürfen nicht länger Interessen einzelner Unternehmen über den
Schutz von Umwelt und Klima stellen. Dieses Gebiet braucht Anpassungsmaßnahmen
an den Klimawandel, nicht einen Störfallbetrieb mit gefährlichen und explosiven
Stoffen."

Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens: "Das in einem
immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu beachtende Störfallrecht erforderte die
Achtung von Sicherheitsabständen zu den benachbarten und unter dem Gesichtspunkt
des Naturschutzes besonders wertvollen Gebieten. Für den beabsichtigten
seeseitigen Standort in der Jade ist planerisch Nutzungsfreiheit vorgesehen. Aus
dem aktuellen Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen aus 2017 ergibt sich die
Nutzungsfreihaltung des fraglichen Bereichs, und zwar gerade auch in Anbetracht
der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels und des gebotenen Schutzes der
in der Jademündung befindlichen herausragenden Schutzgebiete. Vor diesem
Hintergrund ist das Vorhaben bereits aus übergeordneten Gründen nicht
genehmigungsfähig."

Für den Standort Wilhelmshaven sieht der Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes
als Ausgleich für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken 157 Millionen Euro
vor. Dieses Geld soll laut Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann
dazu dienen, Wilhelmshaven zur "Energiedrehscheibe" im Nordwesten Europas zu
machen. "Die Mittel aus dem Strukturfonds dürfen keinesfalls für die Förderung
fossiler Energieträger eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss Regelungen
schaffen, dass die Mittel aus dem Kohleausstieg nicht in LNG-Terminals, sondern
nur in nachhaltige und erneuerbare Infrastruktur fließen", fordert
Müller-Kraenner.

Links:

Über den Link finden Sie folgende Dateien: http://l.duh.de/p191203

- Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des LNG-Terminals
Wilhelmshaven
- Faktenpapier und Lageübersicht zum LNG-Terminal in Wilhelmshaven

Mehr zum Standort Brunsbüttel und der Problematik LNG-Terminals:
https://www.duh.de/lng/

Zur Petition gegen den Import von Fracking-Gas über LNG-Terminals von Gustav,
Lilli und der DUH: http://change.org/nofracking

Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4457262
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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