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phoenix runde: Zoff um die AfD - Was darf der Bundestag? - Dienstag, 12. November 2019, 22.15 Uhr

Geschrieben am 11-11-2019

Bonn (ots) - So viel Einigkeit ist selten im Bundestag: Das Vorhaben Stephan
Brandner (AfD) als Vorsitzenden des Rechtsausschusses abzuwählen wird von allen
anderen Fraktionen befürwortet. Bereits an diesem Mittwoch könnte es zu seiner
Abwahl kommen. Der Abgeordnete aus Thüringen ist schon mehrmals durch provokante
Tweets aufgefallen. So bezeichnete er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
an Udo Lindenberg als "Judaslohn".

Nicht nur die Personalie Brandner sorgt für Aufregung. Der AfD ist es auch
mehrfach nicht gelungen, ihre Kandidaten als Bundestagsvizepräsidenten
durchzubringen. Laut AfD ist das andauernde "Nein" gegenüber ihren Kandidaten
ein undemokratischer Akt der Ausgrenzung.

Was darf der Bundestag? Was sieht die Geschäftsordnung des Bundestages vor? Was
muss ein demokratisches Parlament ertragen können - und wann muss es sich
wehren?



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Pressestelle
Telefon: 0228 / 9584 192
Fax: 0228 / 9584 198
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