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Utopisch kurze Fristen zur Stellungnahme: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesregierung für faktischen Ausschluss von der Beteiligung an Gesetzesvorhaben

Geschrieben am 04-11-2019

Berlin (ots) - Ausschluss mit System: Extrem knapp gesetzte Fristen von wenigen
Stunden für Verbändestellungnahmen zu umfangreichen Gesetzesentwürfen machen
qualifizierte Stellungnahmen unmöglich - Deutsche Umwelthilfe kritisiert das
zunehmend undemokratische Vorgehen auf das Schärfste und verweigert daher die
innerhalb weniger Arbeitsstunden abzuliefernde Stellungnahme zum
Planungsbeschleunigungsgesetz - Besonders das Verkehrsministerium untergräbt das
Instrument der Verbändeanhörung mit 24-Stunden-Fristen gezielt

Die DUH kritisiert die mittlerweile zum Standard gewordene faktische
Nicht-Beteiligung von Verbänden an Gesetzesvorhaben durch utopische
Fristsetzungen auf das Schärfste. Aus Sicht des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes zeigt das Vorgehen wie sehr sich die amtierende
Bundesregierung von demokratischen Prozessen entfernt hat und nicht willens ist,
die Meinung der Zivilgesellschaft hinreichend zu berücksichtigen.

Knappe Bearbeitungsfristen im Rahmen der rechtlich vorgeschriebenen
Verbändeanhörung sind zwar seit einiger Zeit an der Tagesordnung. Aktuell jedoch
ist vor allem das Bundesverkehrsministerium dabei, die in der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschriebene "rechtzeitige" Einbindung
unter anderem von Verbänden massiv zu unterlaufen, so die Kritik der DUH.
Stattdessen werden vielseitige Gesetzesentwürfe, begleitet von umfassenden
juristischen Gutachten zur Kommentierung innerhalb von 24 Stunden versandt. So
auch aktuell bei der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Die
Verbände erhielten am Freitagmittag, den 1.11., die Aufforderung, ihre
Stellungnahme bis zum nächsten Werktag, 4.11.2019, zu Dienstschluss
einzureichen.

"Das Vorgehen der Bundesministerien, zuletzt wiederholt durch das
Bundesverkehrsministerium, macht deutlich, dass diese Regierung kein Interesse
an einer konstruktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft hat. Vielmehr sollen
Umwelt- und Naturschutzverbände Schritt für Schritt in ihren Klagemöglichkeiten
weiter eingeschränkt werden. Angesichts des totalen Versagens bei der Klima- und
Verkehrspolitik in den letzten Jahren leuchtet es ein, dass die Regierung mit
diesem Taschenspielertrick Kritik von außen weitgehend abblocken will. Das wird
jedoch weder den immer lauter werdenden Forderungen nach wirksamem Klimaschutz
gerecht, noch hilft es bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen",
sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Während Umweltverbände mit Scheinanhörungen beschäftigt werden, findet
zeitgleich der nächste Autogipfel im Kanzleramt unter Ausschluss der
Zivilgesellschaft statt. Die Fernsteuerung dieser Bundesregierung aus den
Autokonzernen wird immer unverhohlener zelebriert", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

Hintergrund:

Am Freitagmittag, 1.11.2019 wurde mit Frist zur Rückmeldung bis zum
Dienstschluss am darauffolgenden Montag, 4.11.2019, der Entwurf des
Planungsbeschleunigungsgesetzes versandt, zusammen mit einem dazugehörigen
64-seitigen Rechtsgutachten zur "Wiedereinführung der Präklusion".



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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